… dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird dies durch die Gefahrgutverordnung Straße /Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommenüber die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
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