NEU: Zum Führerschein durch Ratenzahlung

Die Fahrschule für den Motorradführerschein –Führerscheinklasse A, A1, A2, AM und Erweiterung B196

Du möchtest gerne den Motorradführerschein machen? Wir bieten verschiedene Führerscheinklassen für Zweiräder und Krafträder an. Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse A besitzt und auf eine höhere Klasse aufsteigen möchtest, haben wir ebenfalls alle notwendigen Informationen für dich zusammengestellt. Die wichtigsten Details zu den Führerscheinausbildungen für Motorräder findest du auf dieser Seite.   

Motorradführerschein

Fahrschule Motorrad: Termine & Standorte

Entdecke unsere Termine & Standorte für den Motorradführerschein deutschlandweit.

Motorrad Führerschein: Welche Klasse passt zu dir?

Hast Du dich schon entschieden welche Motorradklasse zu dir passt? Entdecke alle unsere Führerscheinklassen

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Gesamtpaket unserer Motorrad-Fahrschule

Gut ausgerüstet für die Motorrad-Fahrschule

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Was kostet ein Motorradführerschein?

Die Kosten für den Erwerb vom Motorradführerschein können von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich ausfallen. Besonders die Anzahl der praktischen Fahrstunden beeinflusst die Gesamtkosten erheblich. Wenn du ein Führerschein-Neuling bist, wirst du voraussichtlich mehr Übungsstunden benötigen als jemand, der bereits einen Führerschein einer niedrigeren Klasse besitzt und somit schon Fahrpraxis hat.

Die Gesamtkosten für den Motorradführerschein setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Wenn du bereits einen Pkw-Führerschein besitzt und nun den Motorradführerschein machen möchtest, kannst du einige Kosten sparen. Da der theoretische Unterricht für beide Führerscheine ähnlich ist, musst du nur an zehn Doppelstunden Grundstoff teilnehmen.

In den praktischen Übungsstunden kannst du ebenfalls sparen, besonders wenn du bereits Erfahrung im Straßenverkehr hast. Die zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht sind jedoch obligatorisch und können nicht reduziert werden.

Die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest entfallen, falls diese nicht älter als zwei Jahre sind, was allerdings nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmacht.

Unterlagen, die du für den Motorradführerschein benötigst

Um einen Motorradführerschein zu machen, benötigst du folgende Unterlagen:

Wie lange dauert es, den Motorradführerschein zu machen?

Bevor du mit deinem Motorrad auf die Straße darfst, musst du zunächst den theoretischen Unterricht absolvieren. Für die Klasse A sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff à 90 Minuten erforderlich, falls du noch keinen anderen Führerschein hast.

Parallel zur Theorie beginnst du mit den praktischen Fahrstunden. Wie viele Übungsstunden du benötigst, hängt von deinem individuellen Lernfortschritt ab. Einige schaffen es mit weniger, andere brauchen mehr Fahrstunden. Verpflichtend sind jedoch zwölf Sonderfahrten.

Im Durchschnitt benötigen Anfänger etwa zehn Übungsstunden zusätzlich zu den zwölf Sonderfahrten, was insgesamt etwa 20 bis 30 Fahrstunden ergibt. Fahrschüler in verkehrsreichen Städten brauchen oft etwas mehr Übungsstunden als jene auf dem Land. Je nachdem, wie viel Zeit du investieren kannst und wie schnell du Fortschritte machst, dauert die Ausbildung für den Motorradführerschein zwischen sechs Wochen und sechs Monaten.

Motorrad – Führerscheinklasse A, A1, A2, AM und Klasse B

Mindestalter: 15 Jahre*

Was darf ich fahren?

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum oder einem Selbstzündungsmotor mit maximal 500 cm³ Hubraum oder einer anderen Antriebsform.
  • Vierrädrige Straßen-Quads mit einer maximalen Nenndauerleistung von 4 Kilowatt und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer maximalen Nenndauerleistung von 6 kW, jeweils mit maximal zwei Sitzplätzen, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit höchstens 50 cm³ Hubraum oder einem Selbstzündungsmotor mit maximal 500 cm³ Hubraum oder einer anderen Antriebsform.

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

  • 14 Theoriestunden
  • Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
  • Theorie– & Praxisprüfung

* Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt

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Mindestens 16 Jahre alt

Was darf ich fahren?

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm (Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg)
  • Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm
    (bbH max. 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW)

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

Ohne Vorbesitz:

  • 16 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Mit Vorbesitz:

  • 10 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Zusätzlich zu den Übungsfahrten kommen zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf dich zu.

Mit dem Führerschein der Klasse A1 hast du automatisch auch den Führerschein der Klasse AM erworben.

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Ab dem 31. Dezember 2019 können Inhaberinnen und Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B durch eine spezielle Schulung ihre Fahrerlaubnis kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 erweitern. Diese Erweiterung erfordert weder eine vollständige Fahrschulausbildung noch theoretische und praktische Prüfungen. Die Voraussetzungen dafür sind:

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzung: mind. 5 Jahre Klasse B

Was darf ich fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm
    (Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,1 kW/kg)
  • Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm
    (bbH max. 45 km/h, Motorleistung max. 15 kW)

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

  • 4 Theoriestunden
  • Mind. 10 Übungsfahrten (45 Min.)
  • KEINE Prüfungen

Die Erlaubnis wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein vermerkt und ist ausschließlich für Deutschland gültig.

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Mindestalter:

  • 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre – für Trikes*
  • 20 Jahre – für Krafträder bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2

Was darf ich fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm
    (bbH über 45 km/h)
  • Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm**
    (bbH über 45 km/h, Motorleistung über 15 kW)

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

Ohne Vorbesitz:

  • 16 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Mit Vorbesitz:

  • 10 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Aufstieg A2 nach A:

  • Kein Theorieunterricht
  • 6 Sonderfahrten (A2 unter 2 Jahre oder A1); keine Sonderfahrten (A2 über 2 Jahre)
  • Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
  • Praxisprüfung

Eingeschlossen sind die Klassen: Motorradführerschein Klasse A2, A1, AM

*Ab 24 Jahre dürfen auch dann auch Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.
** Erst ab 21 Jahre – auch bei Aufstieg.

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Mindestalter: 18 Jahre

Was darf ich fahren?

  • Krafträder mit einer Motorleistung bis max. 35 kW
    (Verhältnis von Leistung zu Gewicht max. 0,2 kW/kg)

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

Ohne Vorbesitz:

  • 16 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Mit Vorbesitz:

  • 10 Theoriestunden
  • 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
  • Theorie– & Praxisprüfung

Wenn du bereits einen Führerschein Klasse A1 hast, musst du nur noch eine praktische Prüfung mit einem höherklassigen Motorrad absolvieren. Neueinsteiger benötigen für den theoretischen Unterricht 16 Doppelstunden à 90 Minuten, davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad. Die Anzahl der praktischen Übungsstunden legt dein Fahrlehrer individuell fest. Dazu gehören zwölf Sonderfahrten von jeweils 45 Minuten.

Aufstieg A1 nach A2:

  • Kein Theorieunterricht
  • 6 Sonderfahrten (A1 unter 2 Jahre); keine Sonderfahrten (A1 über 2 Jahre)
  • Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
  • Praxisprüfung

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

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Aufstieg A1 nach A2:

Der Aufstieg vom Motorradführerschein A1 auf den A2 ist unkompliziert. Wenn du den Führerschein A1 bereits seit mindestens zwei Jahren besitzt, musst du keine zusätzlichen Theoriestunden, Fahrstunden oder eine theoretische Prüfung absolvieren. Obwohl sie nicht verpflichtend sind, ist es dennoch ratsam, einige Fahrstunden zu nehmen. Dies hilft dir, dich an das größere Motorrad zu gewöhnen. Außerdem zeigst du deinem Fahrlehrer oder deiner Fahrlehrerin, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um Krafträder der Klasse A2 sicher zu fahren. So kann er oder sie dich guten Gewissens zur Fahrprüfung anmelden.

  • Kein Theorieunterricht
  • 6 Sonderfahrten (A1 unter 2 Jahre); keine Sonderfahrten (A1 über 2 Jahre)
  • Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
  • Praxisprüfung

Ab dem Alter von 18 Jahren kannst du in die nächsthöhere Führerscheinklasse aufsteigen.

Aufstieg A2 nach A:

Der Wechsel vom A2 Führerschein auf die Motorradführerschein Klasse A  ist sehr unkompliziert: Wenn du den Führerschein der Klasse A2 besitzt, sind weder Theorieunterricht noch Fahrstunden oder eine theoretische Prüfung für Motorradführerschein der Klasse A erforderlich.

In der Praxis sind jedoch einige Fahrstunden sinnvoll, um den Umgang mit den leistungsstärkeren Motorrädern zu üben und deinem Fahrlehrer bzw. deiner Fahrlehrerin deine Fahrsicherheit zu zeigen. Erst wenn dein Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin davon überzeugt ist, dass du die Motorräder der Klasse A sicher beherrschst, wirst du zur Fahrprüfung zugelassen.

Dieser Aufstieg ist bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 ab einem Alter von 20 Jahren möglich.

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So läuft die Fahrausbildung für das Motorradführerschein bei 123Fahrschule

Je nach Führerscheinklasse sind unterschiedliche Schritte erforderlich, um deinen Motorradführerschein zu erhalten. Hier sind die drei Schritte zu deiner Führerscheinausbildung bei der 123Fahrschule. 
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Der erste Schritt zur Ausbildung ist die Anmeldung in deiner gewünschten Führerscheinklasse und Wunschfiliale. Wir erstellen dir innerhalb weniger Minuten ein Angebot und senden dir unsere komplette Preisliste.

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App downloaden

Wenn du das Angebot annimmst, kannst du unsere Fahrschule-App herunterladen und sofort mit dem Lernen beginnen. Wir unterstützen dich digital während deiner gesamten Ausbildungszeit.

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Für Theorie- & Praxis lernen

Wenn Theoriestunden für deine Führerscheinklasse erforderlich sind, sind diese der nächste Schritt. Wenn du bereit bist, mit dem Fahren zu beginnen, wird dein Fahrlehrer dir die Termine für deine Fahrstunden mitteilen, die je nach Führerscheinklasse variieren.

FAQs Fahrschule & Motorrad

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler, weil es sich danach richtet wie viele Fahrstunden der Motorrad-Schüler benötigt. Wer den Auto- und den Motorradführerschein kombiniert, kann erhebliche Kosten einsparen.

Du kannst dich bei uns kostenlos registrieren und erhältst zur Sicherheit eine 14-Tage-100%-Geld-Zurück-Garantie von uns. Nach deiner Registrierung erstellen wir dir ein unverbindliches Angebot, zudem kannst du den aktuellen Preis für Motorradführerschein sehen.

Als deutschlandweite Fahrschule haben wir einen sehr hohen qualitativen Anspruch an uns selbst. Wir möchten, dass der Motorrad-Führerschein für dich ein schönes Erlebnis wird. Zum einen haben wir Wert darauf gelegt, dass unsere Filialen sehr zentral für dich gelegen sind, sodass du die Filialen der 123Fahrschule schnellstmöglich erreichst. Als neuer Fahrschüler (m/w/d) hat man einige Fragen zu der Ausbildung. Aus diesem Grund wird dir direkt bei Ausbildungsbeginn ein direkter Ansprechpartner zugewiesen. Dein Ansprechpartner für deinen Motorrad- Führerschein steht dir digital über den gesamten Ausbildungszeitraum zur Seite.

Zudem legen wir großen Wert auf die Persönlichkeit & Erfahrung unserer Fahrlehrer. Wir wollen, dass du Spaß bei der Motorrad Ausbildung hast und dabei viel lernst, damit du sowohl ein vorausschauender & sicherer Verkehrsteilnehmer wirst.

Du kannst uns ohne Risiko 14 Tage testen. Besuche den Unterricht und teste unsere App in der Zeit, damit du dir ein gutes Bild machen kannst. Bist du nicht zufrieden, kannst du innerhalb der 14 Tage jederzeit vom Vertrag zurücktreten und bekommst dein Geld zurück. Hinweis: Falls du in dieser Zeit Unterrichte besucht hast, stellen wir dafür keinen Ausbildungsnachweis aus. Genommene Motorrad-Fahrstunden müssen bezahlt werden.

Der Stufenführerschein ermöglicht Motorradfahrern, schrittweise zu höheren Führerscheinklassen aufzusteigen. Wenn man bereits einen Führerschein der Klasse A1 oder A2 besitzt, kann man nach zwei Jahren auf die nächsthöhere Klasse A2 oder A erweitern. Hierbei ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, keine theoretische (sogenannter Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man bereits mit 20 Jahren A Führerschein machen.

Es gibt auch die Möglichkeit, vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufzusteigen. Hierfür muss man eine verkürzte Ausbildung absolvieren. Nach der theoretischen und praktischen Fahrausbildung sind in diesem Fall zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) erforderlich. Diese Ausbildung und Prüfung müssen auf einem Motorrad mit mindestens 44 kW durchgeführt werden. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in die Klasse A beträgt 24 Jahre.

Es gibt verschieden Klassen: 

  • AM: Für leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Hubraum bis 50 cm³ und einer maximalen Leistung von 4 kW.
  • A1: Für Motorräder bis 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung sowie dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW.
  • A2: Für Motorräder mit bis zu 35 kW Leistung, wobei eine Drosselung von Motorrädern mit bis zu 70 kW möglich ist.
  • A: In der Klasse A dürfen Motorräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.

Ja, beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – mit Ausnahme der Klassen AM, L und T – wird der Führerschein immer „auf Probe“ erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre und bei Verkehrsverstößen drohen besondere Konsequenzen. Bei späterem Erwerb der Klasse B, wenn bereits ein A1- oder A2-Führerschein vorhanden ist, muss jedoch keine neue Probezeit durchlaufen werden.

Die Anzahl der erforderlichen Theoriestunden hängt von der Führerscheinklasse ab. Für den Klasse A-Führerschein sind beispielsweise 16 Theorieeinheiten erforderlich: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff.

Mit dem Pkw-Führerschein darfst du Mofas, Roller und Zweiräder der Klasse AM fahren. Für leistungsstärkere Motorräder benötigst du die Führerscheinklassen A1, A2 oder A.

Ja, wir bieten an unserer Fahrschule Auffrischungskurse bzw. Auffrischungsfahrstunden an. Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen.

Die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.

Vor dem 1. April 1980 war eine Fahrerlaubnis der Klasse 1b oder A1 notwendig, um Leichtkrafträder bis 125 cm³ zu fahren. Führerscheine, die vor diesem Datum in den Klassen 2, 3 oder 4 ausgestellt wurden, berechtigen ebenfalls zum Fahren von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

Generell gilt: Der Führerschein für ein 125ccm-Motorrad ist ab dem 16. Lebensjahr erhältlich. Die Fahrschule kann dich bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 16. Geburtstag besuchen, um mit der Ausbildung zu starten. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor deinem 16. Geburtstag abgelegt und bestanden werden.

Diese Kosten für den Führerschein fallen grundsätzlich bei der Fahrusbildung an:

  • Erste-Hilfe-Kurs  – 40 Euro
  • Sehtest – 6,34 Euro
  • Passbild
  • Führerscheinantrag
  • Grundgebühr
  • Fahrstunden
  • Lernsystem (App)
  • Prüfungsgebühren (Vorstellung zur theoretischen & praktischen Prüfung als auch allgemeine Gebühren theoretische & praktische Prüfung)

Hier findest du alle unsere Standorte, wo wir die Führerscheinklassen Motorrad derzeit anbieten. Darüber hinaus kannst du dich über den Link auch direkt für deinen Motorradführerschein anmelden.

Bei uns erfolgt die Anmeldung für den Führerschein online.

1. Du registrierst dich unverbindlich online bei uns
2. Du entscheidest dich für die Führerscheinklasse und den Standort
3. Wir erstellen dir binnen weniger Minuten ein Angebot und du erhältst unsere komplette Preisliste
4. Du nimmst das Angebot an? Dann kannst du unsere Fahrschule-App downloaden und direkt mit dem Lernen beginnen.

Der A2-Führerschein liegt zwischen den Klassen A1 und A. Er ist der nächste Schritt, wenn du bereits Motorräder der Klasse A1 fahren kannst und auf leistungsstärkere Motorräder umsteigen möchtest. Der A2-Führerschein erlaubt das Fahren von Motorrädern mit bis zu 35 kW Leistung und umfasst die Klassen AM und A1. Für den Direkteinstieg in die Klasse A, die leistungsstärkere Motorräder ab mehr als 35 kW erlaubt, musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Bei einer Hochstufung von A2 auf A ist das Mindestalter 20 Jahre, vorausgesetzt, du hast seit 2 Jahren einen Führerschein der Klasse A2.

AM¹: Du kannst den AM-Zweiradführerschein ab 16 Jahren erwerben. Innerhalb Deutschlands darfst du bereits ab 15 Jahren Motorroller und Leichtkrafträder fahren.

A1: Der A1-Führerschein ist ab einem Alter von 16 Jahren zugänglich. Mit diesem Führerschein darfst du Motorräder bis zu einer Leistung von 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg fahren.

A2: Für den A2-Führerschein musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Mit diesem Führerschein darfst du Motorräder fahren, die bis zu 35 kW Leistung haben. Es gibt keine Begrenzung bezüglich des Verhältnisses von Leistung zu Gewicht.

A: Um den Führerschein der Klasse A zu erwerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Direkteinstieg: Ab einem Alter von 24 Jahren für Krafträder.
  • Nach Vorbesitz von A2: Ab 20 Jahren, sofern du mindestens 2 Jahre lang die Klasse A2 besessen hast.
  • Für dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW: Ab einem Alter von 21 Jahren.

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196, die es Inhabern eines Pkw-Führerscheins ermöglicht, Krafträder der Klasse A1 zu fahren. Diese Regelung stellt eine Erweiterung der Klasse B dar. Dafür ist lediglich eine Fahrerschulung erforderlich, keine vollständige Fahrschulausbildung oder Prüfungen. Voraussetzungen sind ein Vorbesitz der Führerscheinklasse B seit mindestens fünf Jahren, ein Mindestalter von 25 Jahren und die Teilnahme an einer Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert und gilt nur in Deutschland.

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden variiert je nach Führerscheinklasse und Lerngeschwindigkeit. Die Übungsstunden werden individuell festgelegt, während die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlich vorgegeben ist. Im Durchschnitt sind für den Führerschein der Klasse A etwa 20 bis 30 Fahrstunden zu rechnen.

 

Ein Motorradführerschein, der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, behält seine Gültigkeit für 15 Jahre, unabhängig davon, ob er erweitert, umgetauscht oder neu ausgestellt wird. Personen, die vor dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein erworben haben, müssen ihn gemäß einem festgelegten Zeitplan umtauschen, da er eine gestaffelte Gültigkeit hat. Bei Ablauf dieser Frist wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, ohne dass hierfür eine Untersuchung oder Prüfung erforderlich ist.

Nein, die Klasse B196 ist keine vollwertige Motorradfahrerlaubnisklasse und kann nicht auf die Klassen A2 oder A erweitert werden.

Für die Klasse B196 ist eine Fahrerschulung erforderlich, die mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten umfasst. Zudem musst du seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Pkw-Klasse B sein und mindestens 25 Jahre alt sein.

Eine vor dem 01.04.1980 erteilte Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 berechtigt weiterhin zum Führen von Leichtkrafträdern, auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. Die Klasse A1 wird dann in die Scheckkarte eingetragen und gilt EU-weit. Alle Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Ja, der alte Motorradführerschein der Klasse 1a, der seit 1999 nicht mehr ausgestellt wird, berechtigt weiterhin zum Fahren der neuen Klassen AM, A1, A2 und A. Das Dokument ist bis 2033 gültig; danach ist eine Umschreibung auf den EU-Kartenführerschein erforderlich.

Das sagen unsere Fahrschüler*innen, die ihren Motorradführerschein der Klasse A, A1, A2, AM bei der 123Fahrschule erworben haben

„Ich habe meinen Motorradführerschein bei der 123Fahrschule gemacht und bin absolut begeistert! Der Theorieunterricht war sehr verständlich und gut strukturiert. Mein Fahrlehrer hat mir in den praktischen Stunden stets ein sicheres Gefühl gegeben. In nur sechs Wochen hatte ich meinen Führerschein in der Hand. Vielen Dank an das gesamte Team!“

Claudia M.

„Die 123Fahrschule hat mir geholfen, meinen Traum vom Motorradfahren zu verwirklichen. Der Unterricht war super, und die Fahrstunden waren immer entspannt und lehrreich. Besonders die Sonderfahrten haben mir viel Spaß gemacht. Ich kann die Fahrschule nur weiterempfehlen!“

Peter L.

„Ich bin sehr froh, dass ich mich für die 123Fahrschule entschieden habe. Der Theorieunterricht war nie langweilig, und mein Fahrlehrer war einfach klasse. Er hat mir alles geduldig erklärt und mich bestens auf die Prüfung vorbereitet. Danke für die tolle Unterstützung!“

Maria K.