Bei uns kannst du in entspannter Atmospähre alle nötigen Fort- und Weiterbildungen machen

Als anerkannte Ausbildungsstätte sind alle angebotenen Weiterbildungen 100 % förderfähig

Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Busfahrer und Lkw-Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit schweren Lkw oder Bussen machen, alle 5 Jahre eine Weiterbildung besuchen. Diese Pflichtweiterbildung besteht aus 5 einzelnen Modulen und dauert insgesamt 35 Stunden.

Zu den Standorten & Terminen

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

  • Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist als Wochenseminar von Montag bis Freitag konzipiert.
  • An jedem der 5 Wochentage wird von 8:00–16:00 Uhr ein Modul im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten unterrichtet.
  • Die Fortbildung umfasst also insgesamt 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten, die innerhalb einer Woche besucht werden.
  • Die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt ist möglich.
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung wird mit einer Bescheinigung bestätigt. Diese muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden, damit diese die Schlüsselzahl 95 in deinen Führerschein eintragen kann.

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

  • Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist als Wochenseminar von Montag bis Freitag konzipiert.
  • An jedem der 5 Wochentage wird von 8:00–16:00 Uhr ein Modul im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten unterrichtet.
  • Die Fortbildung umfasst also insgesamt 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten, die innerhalb einer Woche besucht werden.
  • Die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt ist möglich.
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung wird mit einer Bescheinigung bestätigt. Diese muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden, damit diese die Schlüsselzahl 95 in deinen Führerschein eintragen kann.


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