Seit dem 1.1.1999 wird der sogenannte EU-Führerschein ausgegeben. Dieser kann für verschiedene Führerscheinklassen gelten, je nachdem, für welche Fahrzeugklasse eine Fahrerlaubnis erworben wurde. Die einzelnen Klassen, für die der Führerscheininhaber eine Fahrerlaubnis hat, werden auf dem Führerschein vermerkt. Trotz der größtenteils vereinheitlichten Führerscheinklassen, unterscheiden sich die Voraussetzungen um einen Führerschein zu erhalten, je nach Land. Das führte zu den im Jahr 2009 in Kraft gesetzten Regelungen, welche den sogenannten Führerscheintourismus einschränken sollen:
Wer sich z. B. nach dem vorherigen Entzug des Führerscheins durch deutsche Behörden eine Fahrerlaubnis aus Tschechien zulegt, darf damit seit 2009 nicht mehr auf deutschen Straßen fahren. Bis dato war das eine beliebte Methode, um die MPU zu umgehen.
Übrigens: Die in der EU ausgegebenen Führerscheine werden sogar auch in der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein akzeptiert.
Um die Führerscheinklassen noch weiter voneinander abzugrenzen und für Fahrer eindeutiger zu gestalten, wurden im Jahr 2013 weitere Führerscheinklassen eingeführt. Die Änderungen durch die Führerscheinklassen von 2013 betreffen ältere Führerscheininhaber nicht so sehr wie angehende Fahrer. Lediglich ein wenig Verwaltungsaufwand kommt für Besitzer des alten Scheins hinzu. Nach der neuen Regelung muss der Führerschein alle 15 Jahre gegen eine aktuelle Version getauscht werden. Vor allem etwas ältere Fahrzeughalter erinnern sich noch an die alte Führerscheinklasse 3. Diese entspricht inzwischen dem Führerschein der Klasse B, welcher zum Führen eines Pkws von bis zu 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts nötig ist.