Ein mit Glas bestücktes Gebäude der Agentur für Arbeit

Unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter für die Kosten deines Führerscheins aufkommt

Wenn du arbeitslos bist und Hartz4 bzw. Bürgergeld empfängst, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter den Führerschein für dich bezahlt. Da (Hartz4/Bürgergeld) nur eine Übergangslösung sein soll, ist das Jobcenter dafür zuständig, seine Klienten bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Um die Einstiegschancen zu erhöhen, werden den Arbeitsuchenden mitunter Fort- und Weiterbildungen bezahlt, dazu kann auch der Führerschein zählen. Dies ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft. Wir erklären dir, unter welchen Voraussetzungen du deinen Führerschein vom Jobcenter bezahlt bekommen kannst.

WANN DAS JOBCENTER DEN FÜHRERSCHEIN DER KLASSE B ÜBERNIMMT

Soll das Jobcenter den Führerschein bezahlen, muss dafür grundsätzlich ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ob die Kosten übernommen oder bezuschusst werden, ist jedoch immer eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Wer sich einen B-Klasse-Führerschein vom Jobcenter finanzieren lassen möchte, sollte dies im voraus unbedingt mit seinem Sachbearbeiter besprechen. Dadurch lassen sich die Chancen schon im Vorfeld besser einschätzen. Außerdem kann sich die Bearbeitungszeit dadurch verkürzen, sobald du für deinen Führerschein beim Jobcenter den Antrag eingereicht hast.

Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Führerschein die Chancen auf eine Arbeitsstelle nachweislich erhöhen würde. Man muss also entsprechende Stellenangebote in der Umgebung vorweisen können, die einen Pkw-Führerschein voraussetzen. Am besten kannst du direkt ein konkretes Jobangebot nachweisen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass der Antrag genehmigt wird. Der zukünftige Arbeitgeber muss einem dann bescheinigen, dass eine Festanstellung garantiert ist, sobald eine Fahrerlaubnis der Klasse B erlangt wurde.

Doch auch dann ist eine Kostenübernahme nicht zwangsläufig gesichert. In der Regel müssen zusätzlich genaue Nachweise erbracht werden, dass der Führerschein nicht eigenständig bezahlt werden kann. Erst dann wird entschieden, ob das Jobcenter den Führerschein vollständig oder auch nur anteilig bezahlt oder ob der Antragsteller die Kosten vollständig selbst übernehmen muss.

Zusammengefasst müssen für eine Kostenübernahme des Pkw-Führerscheins folgende Nachweise erbracht werden:

  • feste Zusage für einen Job
  • detaillierte Auflistung der anfallenden Führerscheinkosten
  • Nachweis, dass die Kosten nicht selbstständig übernommen werden können

Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, sich an einen Anwalt für Sozialrecht zu wenden. Wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind, bestehen gute Chancen auf Erfolg. Allerdings entstehen dadurch weitere Kosten.

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ÜBERNIMMT DAS JOBCENTER MEINEN LKW-FÜHRERSCHEIN?

Für einen Lkw-Füherschein stehen die Aussichten auf Kostenübernahme wesentlich besser, als beim Führerschein der Klasse B. Das liegt daran, dass sich die Berufsperspektiven mit einem Lkw-Führerschein stark erhöhen, da es zahlreiche Einstiegsmöglichkeiten gibt. Wer z. B. eine Stelle als Kurierfahrer oder Berufskraftfahrer annehmen möchte, hat gute Chancen den Antrag bewilligt zu bekommen.

Auch in diesem Fall ist es jedoch ein großer Vorteil, bereits eine konkrete Stelle in Aussicht zu haben. Wenn du dich für eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer interessierst, wird der Lkw-Führerschein meist auch anteilig von der Ausbildungsstätte bezahlt.

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