Dabei ist jeweils 1 Stunde zur Vor- und Nachbereitung bestimmt. Die Inhalte der Beratung sind nur für den Teilnehmer bestimmt und werden daher streng vertraulich behandelt. Nach Ende der Gespräche bekommst du eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Du kannst diese Maßnahme weder bestehen noch durchfallen. Es geht lediglich darum, teilzunehmen und während der Gespräche zur Einsicht über sein Fehlverhalten zu gelangen und Möglichkeiten der Besserung aufgezeigt zu bekommen. Es gibt demnach auch keine Prüfung oder ähnliches.
Da du zur Teilnahme am Beratungsgespräch nicht verpflichtet bist, kannst du dich natürlich auch dagegen entscheiden, ohne zunächst irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen.
Trotzdem möchten wir dir unbedingt empfehlen, an der Beratung teilzunehmen, wenn du dazu eingeladen wirst. Denn so lernst du, deine Fehler zu ergründen, zu verstehen und in Zukunft zu vermeiden. Du brauchst außerdem keine Beurteilung oder Prüfung zu befürchten. Das Gespräch soll dir lediglich weiterhelfen und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für dich und andere sorgen.
Bei mehreren Verstößen und ausbleibender Einsicht kann die zuständige Behörde außerdem zur der Annahme gelangen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könntest. In einem solchen Fall kann die Behörde auch ein ärztliches Fahreignungsgutachten anordnen, zu dem du verpflichtet bist, um deine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.