Wir bieten ausschließlich Aufbauseminare nach § 35 Abs. 1 und 2 FeV an. Besondere Aufbauseminare bei Alkohol & Drogenverstößen bieten wir nicht an  (d. h. also keine Aufbauseminare nach § 36 FeV)

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Der Ablauf
Mann schaut fragend in die Kamera
Fahrlehrer der 123Fahrschule bereitet den Theorieunterricht vor

Aufbauseminar für Fahranfänger

Darum geht’s:

Wer innerhalb der 2-jährigen Probezeit auffällig wird, muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Das Seminar soll Fahranfänger unterstützen ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig zu verhalten.

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol- und Drogen-Verstößen

Diese Form von Aufbauseminar bieten wir nicht an: 
Wer in der Probezeit gegen die 0-Promille-Grenze verstößt, muss an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen. Im Gegensatz zu den normalen ASF-Seminaren, ist bei Nachschulungen wegen Alkohol- und Drogen-Verstößen immer ein Verkehrspsychologe anwesend.

Mann fährt ein Auto

FAQs Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Es gibt beim Aufbauseminar zu Dauer und Ablauf der Nachschulung genaue Vorgaben von der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das ASF-Seminar findet mit 6 bis 12 Teilnehmern statt. Die jungen Verkehrssünder müssen an 4 Sitzungen á 135 Minuten teilnehmen, welche in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen stattfinden. Pro Tag darf jedoch nur eine ASF-Sitzung besucht werden.

Zwischen der ersten und der zweiten ASF-Sitzung muss eine Fahrprobe abgelegt werden, die in Gruppen von maximal 3 Teilnehmern stattfindet. Diese müssen jeweils 45 Minuten mit einem Fahrzeug genau der Fahrzeugklasse fahren, mit der sie den Verstoß, der zur Anordnung des ASF-Seminars geführt hat, begangen haben.

Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und wird dementsprechend strafrechtlich belangt.

Nein. Die Sitzungen müssen über einen Zeitraum von meistens 2-4 Wochen absolviert werden.

Wer ein Aufbauseminar (ASF) buchen muss, möchte nur eins: Es schnellstmöglich hinter sich bringen. Unsere Fahrschule bringt Dich mit hoher Geschwindigkeit durch das Aufbauseminar.

Diese weiteren positiven Aspekte könnten Dich auch interessieren:

Zentral gelegene Standorte: Damit Du uns gut erreichst, sind unsere Standorte sehr zentral gelegen.
Regelmäßige Kurse: Buche dein Aufbauseminar (ASF) schnellstmöglich innerhalb der festgelegten Frist. Unser großes ASF-Kursangebot macht das möglich.
Sympathische & Erfahrene Fahrlehrer: Unsere Seminarleiter für das Aufbauseminar (ASF) bringen dich mit hohem Fachwissen durch das Seminar und stehen Dir bei Fragen zur Seite. Aber auch eine Prise Humor & Spaß darf unserer Meinung nie fehlen.

A-Verstoß = schwerwiegende Regelmissachtung

Ein Aufbauseminar kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

B-Verstoß = weniger schwerwiegende im Vergleich zum A-Verstoß

Zum Beispiel durch: (Fahren mit abgefahrenen Reifen, TÜV am Fahrzeug um mehr als acht Monate überzogen oder Parken auf der Autobahn.

kleinere Verstöße = Verstöße die mit einem Verwarngeld unter 60 Euro geahndet werden, z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h. Diese zählen nicht zum A oder B Verstoß

Wenn du nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut wegen einem A- oder 2 B-Verstößen auffällig wirst, bekommst du eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungsgespräch teilzunehmen. Du hast dann 2 Monate Zeit, dieser Empfehlung nachzugehen, bist aber nicht dazu verpflichtet. Auch wenn die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung freiwillig und mit Kosten verbunden ist, handelt es sich dabei dennoch um eine gesetzlich geregelte Maßnahme. Nach § 2a Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes heißt es:

“In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen”

Bis 2014 war es noch möglich, durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung Punkte im Fahreignungsregister abzubauen. Dies ist nun jedoch nicht mehr der Fall. Erst nach Ablauf der Probezeit kannst du Punkte in Flensburg abbauen. Dafür kannst du alle 5 Jahre freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und 1 Punkt abbauen. Das geht allerdings nur, wenn du nicht mehr als 5 Punkte angesammelt hast.

Die verkehrspsychologische Beratung findet in einem Zeitraum von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen statt. Dabei werden an 3 verschiedenen Tagen 3 bis 4 Einzelgespräche mit einem Diplom-Psychologen geführt, der amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater ist. Die Gesamtzeit der Gespräche muss insgesamt 4 Zeitstunden betragen.

Dabei ist jeweils 1 Stunde zur Vor- und Nachbereitung bestimmt. Die Inhalte der Beratung sind nur für den Teilnehmer bestimmt und werden daher streng vertraulich behandelt. Nach Ende der Gespräche bekommst du eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Du kannst diese Maßnahme weder bestehen noch durchfallen. Es geht lediglich darum, teilzunehmen und während der Gespräche zur Einsicht über sein Fehlverhalten zu gelangen und Möglichkeiten der Besserung aufgezeigt zu bekommen. Es gibt demnach auch keine Prüfung oder ähnliches.

Da du zur Teilnahme am Beratungsgespräch nicht verpflichtet bist, kannst du dich natürlich auch dagegen entscheiden, ohne zunächst irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen.

Trotzdem möchten wir dir unbedingt empfehlen, an der Beratung teilzunehmen, wenn du dazu eingeladen wirst. Denn so lernst du, deine Fehler zu ergründen, zu verstehen und in Zukunft zu vermeiden. Du brauchst außerdem keine Beurteilung oder Prüfung zu befürchten. Das Gespräch soll dir lediglich weiterhelfen und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für dich und andere sorgen.

Bei mehreren Verstößen und ausbleibender Einsicht kann die zuständige Behörde außerdem zu der Annahme gelangen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könntest. In einem solchen Fall kann die Behörde auch ein ärztliches Fahreignungsgutachten anordnen, zu dem du verpflichtet bist, um deine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

Es gibt beim Aufbauseminar zu Dauer und Ablauf der Nachschulung genaue Vorgaben von der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das ASF-Seminar findet mit 6 bis 12 Teilnehmern statt. Die jungen Verkehrssünder müssen an 4 Sitzungen á 135 Minuten teilnehmen, welche in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen stattfinden. Pro Tag darf jedoch nur eine ASF-Sitzung besucht werden.

Zwischen der ersten und der zweiten ASF-Sitzung muss eine Fahrprobe abgelegt werden, die in Gruppen von maximal 3 Teilnehmern stattfindet. Diese müssen jeweils 45 Minuten mit einem Fahrzeug genau der Fahrzeugklasse fahren, mit der sie den Verstoß, der zur Anordnung des ASF-Seminars geführt hat, begangen haben.

Wer ein Aufbauseminar (ASF) buchen muss, möchte nur eins: Es schnellstmöglich hinter sich bringen. Unsere Fahrschule bringt Dich mit hoher Geschwindigkeit durch das Aufbauseminar.

Diese weiteren positiven Aspekte könnten Dich auch interessieren:

Zentral gelegene Standorte: Damit Du uns gut erreichst, sind unsere Standorte sehr zentral gelegen.
Regelmäßige Kurse: Buche dein Aufbauseminar (ASF) schnellstmöglich innerhalb der festgelegten Frist. Unser großes ASF-Kursangebot macht das möglich.
Sympathische & Erfahrene Fahrlehrer: Unsere Seminarleiter für das Aufbauseminar (ASF) bringen dich mit hohem Fachwissen durch das Seminar und stehen Dir bei Fragen zur Seite. Aber auch eine Prise Humor & Spaß darf unserer Meinung nie fehlen.

Wer nicht innerhalb der festgelegten Frist an einer Nachschulung teilnimmt und die Bescheinigung einreicht, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird erst wieder aufgehoben, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Wer in der Zwischenzeit dennoch ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und wird dementsprechend strafrechtlich belangt.

A-Verstoß = schwerwiegende Regelmissachtung

Ein Aufbauseminar kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen.

B-Verstoß = weniger schwerwiegende im Vergleich zum A-Verstoß

Zum Beispiel durch: (Fahren mit abgefahrenen Reifen, TÜV am Fahrzeug um mehr als acht Monate überzogen oder Parken auf der Autobahn.

kleinere Verstöße = Verstöße die mit einem Verwarngeld unter 60 Euro geahndet werden, z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 5 km/h. Diese zählen nicht zum A oder B Verstoß

Nein. Die Sitzungen müssen über einen Zeitraum von meistens 2-4 Wochen absolviert werden.

Wenn du nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut wegen einem A- oder 2 B-Verstößen auffällig wirst, bekommst du eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungsgespräch teilzunehmen. Du hast dann 2 Monate Zeit, dieser Empfehlung nachzugehen, bist aber nicht dazu verpflichtet. Auch wenn die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung freiwillig und mit Kosten verbunden ist, handelt es sich dabei dennoch um eine gesetzlich geregelte Maßnahme. Nach § 2a Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes heißt es:

“In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen”

Bis 2014 war es noch möglich, durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung Punkte im Fahreignungsregister abzubauen. Dies ist nun jedoch nicht mehr der Fall. Erst nach Ablauf der Probezeit kannst du Punkte in Flensburg abbauen. Dafür kannst du alle 5 Jahre freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und 1 Punkt abbauen. Das geht allerdings nur, wenn du nicht mehr als 5 Punkte angesammelt hast.

Die verkehrspsychologische Beratung findet in einem Zeitraum von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen statt. Dabei werden an 3 verschiedenen Tagen 3 bis 4 Einzelgespräche mit einem Diplom-Psychologen geführt, der amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater ist. Die Gesamtzeit der Gespräche muss insgesamt 4 Zeitstunden betragen.

Dabei ist jeweils 1 Stunde zur Vor- und Nachbereitung bestimmt. Die Inhalte der Beratung sind nur für den Teilnehmer bestimmt und werden daher streng vertraulich behandelt. Nach Ende der Gespräche bekommst du eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Du kannst diese Maßnahme weder bestehen noch durchfallen. Es geht lediglich darum, teilzunehmen und während der Gespräche zur Einsicht über sein Fehlverhalten zu gelangen und Möglichkeiten der Besserung aufgezeigt zu bekommen. Es gibt demnach auch keine Prüfung oder ähnliches.

Da du zur Teilnahme am Beratungsgespräch nicht verpflichtet bist, kannst du dich natürlich auch dagegen entscheiden, ohne zunächst irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen.

Trotzdem möchten wir dir unbedingt empfehlen, an der Beratung teilzunehmen, wenn du dazu eingeladen wirst. Denn so lernst du, deine Fehler zu ergründen, zu verstehen und in Zukunft zu vermeiden. Du brauchst außerdem keine Beurteilung oder Prüfung zu befürchten. Das Gespräch soll dir lediglich weiterhelfen und für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für dich und andere sorgen.

Bei mehreren Verstößen und ausbleibender Einsicht kann die zuständige Behörde außerdem zu der Annahme gelangen, dass du zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet sein könntest. In einem solchen Fall kann die Behörde auch ein ärztliches Fahreignungsgutachten anordnen, zu dem du verpflichtet bist, um deine Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.