Soll das Jobcenter den Führerschein bezahlen, muss dafür grundsätzlich ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ob die Kosten übernommen oder bezuschusst werden, ist jedoch immer eine Ermessensentscheidung des jeweiligen Sachbearbeiters. Wer sich einen B-Klasse-Führerschein vom Jobcenter finanzieren lassen möchte, sollte dies im voraus unbedingt mit seinem Sachbearbeiter besprechen. Dadurch lassen sich die Chancen schon im Vorfeld besser einschätzen. Außerdem kann sich die Bearbeitungszeit dadurch verkürzen, sobald du für deinen Führerschein beim Jobcenter den Antrag eingereicht hast.
Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Führerschein die Chancen auf eine Arbeitsstelle nachweislich erhöhen würde. Man muss also entsprechende Stellenangebote in der Umgebung vorweisen können, die einen Pkw-Führerschein voraussetzen. Am besten kannst du direkt ein konkretes Jobangebot nachweisen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass der Antrag genehmigt wird. Der zukünftige Arbeitgeber muss einem dann bescheinigen, dass eine Festanstellung garantiert ist, sobald eine Fahrerlaubnis der Klasse B erlangt wurde.