Technische Änderungen an deinem Fahrzeug müssen dem Fahrzeughersteller nicht mitgeteilt werden. Du bist allerdings dazu verpflichtet, das Gutachten bzw. die Bescheinigung mit dir zu führen und ggf. anhand dessen die Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigen zu lassen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II hat für solche Angaben keine Relevanz.