Das obere Verkehrszeichen verbietet Fahrzeugen jeglicher Art die Benutzung der Straße. Das Zusatzschild gibt sie jedoch für Anlieger frei. Als Anlieger gilt, wer an der Straße wohnt oder z. B. jemanden, der dort wohnt, besuchen möchte. Zur einfachen Durchfahrt darf die Straße nicht genutzt werden.