Das obere Verkehrszeichen bedeutet "eingeschränktes Halteverbot", auch als Parkverbot bekannt. Du darfst hier also nicht parken, aber zum Ein- oder Aussteigen kurz anhalten. Parken dürfen hier nur Schwerbehinderte mit einem entsprechendem Parkausweis. Darauf weist das unten angebrachte Zusatzzeichen hin.