Auf dem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und 5 Meter davor ist das Halten verboten. Dadurch soll der vorgesehene Weg zur Überquerung der Straße freigehalten werden. Außerdem können heranfahrende Autofahrer so besser erkennen, ob jemanden den Zebrastreifen überqueren möchte.