Schlüsselzahl |
Bedeutung der Schlüsselzahl |
01 |
Sehhilfe und/oder Augenschutz, falls durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert: |
01.01 |
Brille |
01.02 |
Kontaktlinsen |
01.03 |
Schutzbrille |
02 |
Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
03 |
Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
05 |
Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen: |
05.01 |
Nur bei Tageslicht |
05.02 |
In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region … |
05.03 |
Ohne Beifahrer/Sozius |
05.04 |
Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h |
05.05 |
Nur mit einem Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist |
05.06 |
Ohne Anhänger |
05.07 |
Gilt nicht auf Autobahnen |
05.08 |
Kein Alkohol |
10 |
Angepasste Schaltung |
15 |
Angepasste Kupplung |
20 |
Angepasste Bremsmechanismen |
25 |
Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
30 |
Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen |
35 |
Angepasste Bedienvorrichtungen |
40 |
Angepasste Lenkung |
42 |
Angepasste(r) Rückspiegel |
43 |
Angepasster Fahrersitz |
44 |
Anpassungen des Kraftrades: |
44.01 |
Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel |
44.02 |
(Angepasste) handbetätigte Bremse |
44.03 |
(Angepasste) fußbetätigte Bremse |
44.04 |
Angepasste Beschleunigungsmechanismen |
44.05 |
Angepasste Handschaltung und -kupplung |
44.06 |
Angepasster Rückspiegel |
44.07 |
Angepasste Kontrolleinrichtungen |
44.08 |
Sitzhöhe muss ermöglichen, dass mit beiden Füßen eine Berührung des Bodens möglich ist. |
45 |
Kraftrad nur mit Beiwagen |
46 |
Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge |
50 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
51 |
Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) |
70 |
Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11) |
71 |
Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen) |
72 |
Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW (A1)* |
73 |
Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1) |
74 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg (C1)* |
75 |
Nur Fahrzeuge der Klasse D mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)* |
76 |
Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg und die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)* |
77 |
Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit maximal 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination 12.000 kg und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)* |
78 |
Keine Fahrzeuge, die über ein Kupplungspedal (oder, bei Fahrzeugen der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel) verfügen, das/der vom Fahrer beim Anfahren oder Anhalten des Kraftfahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedient werden muss. |
79 (...) |
Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG. |
79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) |
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und über 12.000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die genannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Achsen. |
79 (S1 ≤ 25/7 500 kg) |
Begrenzung der Klassen D und DE auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder höchstens 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger. Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz. |
79 (L ≤ 3) |
Beschränkung der Klasse CE auf Kombinationen von nicht mehr als drei Achsen. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl an Achsen. |
79.01 |
Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen |
79.02 |
Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM |
79.03 |
Nur dreirädrige Fahrzeuge |
79.04 |
Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. |
79.05 |
Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von über 0,1 kW/kg |
79.06 |
Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 3.500 kg beträgt. |
80 |
Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
81 |
Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die unter 21. Jahre alt sind. |
90 |
Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werden. |
95 |
Kraftfahrer, die Inhaber eines Befähigungsnachweises sind und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Kraftfahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]. |
96 |
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt. |