Wenn es um Fahrzeuge oder auch um die verschiedenen Führerscheinklassen geht, ist immer wieder die Rede vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) oder auch der zulässigen Gesamtmasse (zG). Doch was bedeutet das eigentlich genau? Wie unterscheidet sich das zulässige Gesamtgewicht vom tatsächlichen Gewicht eines Fahrzeuges und woher weiß man das zG seines Autos? Wir erklären, was es mit der zulässigen Gesamtmasse auf sich hat.
Was ist das zulässige Gesamtgewicht?
Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs bzw. einer Fahrzeugkombination setzt sich aus dem Leergewicht und der maximal erlaubten Zuladung zusammen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu beeinträchtigen, darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Häufig hört man auch die Bezeichnung “zulässige Gesamtmasse”. Die beiden Begriffe werden in Deutschland synonym verwendet, in Österreich wird stattdessen meist die Bezeichnung höchstzulässiges Gesamtgewicht gebraucht.
Anhand des zulässigen Gesamtgewichts werden auch die verschiedenen Führerscheinklassen unterteilt. Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen z. B. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden.
Wer seinen Pkw-Führerschein noch vor 1999 gemacht hat, ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 3. Diese berechtigt zum Führen von Kraftwagen mit bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Gespanne dürfen sogar mit bis zu 18,7 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden.
Zulässiges Gesamtgewicht Wie berechne ich die mögliche Zuladung?

Im Fahrzeugschein ist sowohl das zulässige Gesamtgewicht als auch das Leergewicht des Pkw aufgeführt. Das Leergewicht bezeichnet die Masse des Fahrzeugs ohne Ladung. Das Gewicht des Fahrers (ca. 75 kg) sowie eine 90 %ige Tankfüllung sind darin mit enthalten. Außerdem wird die Grundausstattung mit einberechnet. Dazu gehören auch das Ersatzrad, Werkzeug, Verbandskasten und das Warndreieck. Um festzustellen, wie viel Kilogramm die Zuladung wiegen darf, errechnet man die Differenz aus dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Leergewicht. Die Fracht (inklusive Personen) kann dann vor dem Verladen einzeln gewogen und addiert werden. Alternativ fährt man mit dem beladenen Pkw bzw. Lastzug auf eine öffentliche Waage, um festzustellen, ob das zulässige Gesamtgewicht eingehalten ist. Eine solche findet sich in jeder Kommune. Die jeweilige Anlaufstelle kann dort erfragt werden.
Das zulässige Gesamtgewicht (auch: zulässige Gesamtmasse) – eines Kraftwagens bzw. Anhängers setzt sich aus dem Leergewicht und der maximal erlaubten Zuladung zusammen. Sowohl das zulässige Gesamtgewicht als auch das Leergewicht sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) eines jeden Pkw festgehalten. Du findest die Angaben unter dem Kürzel F.1 und F.2 (zG) sowie G (Leergewicht). Anhand des zulässigen Gesamtgewichts unterteilen sich die verschiedenen Führerscheinklassen. Ein Führerschein der Klasse B berechtigt z. B. zum führen von Fahrzeugen bis 3,5 t zG.
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