Im Straßenverkehr bewegst du dich nicht alleine, sondern musst immer auch mit anderen Verkehrsteilnehmern auskommen. Um den Verkehr möglichst sicher zu gestalten, gibt es viele Regeln, an die du dich ab der ersten Fahrstunde halten musst. Diese dienen dazu, das Miteinander im Straßenverkehr einfacher zu gestalten. Trotz der Regeln, ist es wichtig, dass du weißt, wie du mit den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern umgehen solltest. In dieser Lektion erfährst du alles über das richtige Verhalten gegenüber Lkw, Pkw und landwirtschaftlichen Fahrzeugen, gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrädern und Fahrrädern sowie gegenüber Fußgängern.
Wenn du dich im Straßenverkehr bewegst, triffst du zwangsläufig auf viele andere Verkehrsteilnehmer. Diese sind sehr unterschiedlich: Schnell oder langsam, groß oder klein, stark oder schwach. Durch die großen Unterschiede sind auch die Sicht und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer sehr verschieden.
Um die anderen Teilnehmer im Straßenverkehr richtig einschätzen zu können, solltest du die Perspektiven der Anderen kennenlernen. Dadurch kannst du deren Verhalten vorausahnen und entsprechende Rücksicht im Straßenverkehr nehmen. Ein Motorradfahrer verhält sich beispielsweise ganz anders, als ein Lkw-Fahrer oder ein Fußgänger.
Welche Arten der Verkehrsberuhigung gibt es?
Dort, wo es durch das Aufeinandertreffen verschiedener Verkehrsteilnehmer leicht zu gefährlichen Konflikten kommen könnte, werden häufig Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt.

Die Tempo 30 Zone
In Wohngebieten ist beim Autofahren besondere Vorsicht geboten. Da hier Kreuzungen und Einmündungen oft leicht zu übersehen sind, Radfahrer oder Fußgänger häufig unaufmerksam sind und manchmal Kinder auf der Straße spielen, ist schnelles Fahren hier besonders gefährlich.
Um eine höhere Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden in vielen Wohngebieten sogenannte “30er-Zonen” eingerichtet. Der Unterschied von 20 km/h wirkt sich erheblich auf den Anhalteweg der Fahrzeuge aus. Bei Tempo 50 beginnst du erst dort zu bremsen, wo du bei Tempo 30 (auf trockener Fahrbahn) schon zum Stehen kommst.

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich wird durch ein “20er-Zone”-Schild gekennzeichnet. Wenn Fußgänger in innerstädtischen Geschäftsbereichen die Fahrbahn überqueren, sind sie oftmals unaufmerksam. Um Unfälle zu vermeiden, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit daher auf 20 km/h reduziert. In solchen Bereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch durch Pflasterlinien dargestellt werden. Halt- und Parkverbote werden meist durch ein Zonenhaltverbot mit entsprechenden Zusatzzeichen geregelt.

Verkehrsberuhigter Bereich
In einem verkehrsberuhigten Bereich musst du auf andere Verkehrsteilnehmer besonders große Rücksicht nehmen, denn er gilt als Schonraum für Fußgänger und Kinder. Hier bewegen sich alle Verkehrsteilnehmer auf derselben Verkehrsfläche. Daher müssen einige Regeln beachtet werden:
- Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) gefahren werden.
- Fußgänger dürfen die Straße in der gesamten Breite nutzen.
- Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, musst du anhalten und warten.
- Fußgänger dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindern.
- Es darf nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
- Zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen darf auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen gehalten werden.
- Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, ist wartepflichtig.

Fußgängerzone
In größeren Innenstädten sind die Haupteinkaufsstraßen häufig sogenannte Fußgängerzonen. Wie der Name schon sagt, sind Fußgängerzonen den Fußgängern vorbehalten. Hier darf nur gefahren werden, wenn ein Zusatzzeichen es erlaubt. Häufig legen diese fest, dass Anwohner oder Lieferanten die Zone zu festgelegten Tageszeiten befahren dürfen. Wer in der Fußgängerzone fahren darf, muss dies mit Schrittgeschwindigkeit tun. Eine Behinderung oder Gefährdung von Fußgängern muss dabei ausgeschlossen werden. Daher musst du nötigenfalls warten. Wer aus einer Fußgängerzone ausfährt, ist wartepflichtig.

Bauliche Maßnahmen
Auch bauliche Maßnahmen können der Verkehrsberuhigung dienen. Häufig werden künstliche Hindernisse, Fahrbahnverengungen oder optische Bremsen eingesetzt, damit Fahrer ihre Geschwindigkeit angemessen verringern. Dabei ist die Wirkung von Absätzen, Aufpflasterungen und Schwellen besonders gut.
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