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Rettungsgasse: Wann musst du eine Rettungsgasse bilden und wie funktioniert es?

Diese wichtigen Fakten über die Rettungsgasse musst du kennen!

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Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten entscheiden oft Minuten über die Genesungschancen und teilweise sogar das Überleben der Betroffenen. Damit die Einsatzkräfte so schnell wie möglich am Unfallort eintreffen und die Verletzten versorgen können, müssen die Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden. Dies ist auf deutschen Straßen nicht nur sehr wichtig und mitunter lebensrettend – es ist zudem auch gesetzlich vorgeschrieben. Wir erklären dir, wann und wie die Rettungsgasse gebildet werden muss.

Wie wird die Rettungsgasse richtig gebildet?

Grafik: Rettungsgasse - links eine Reihe Fahrzeuge, rechts davon ein Pfeil nach oben mit einem Blaulicht darauf abgebildet, rechts davon zwei weitere Reihen Fahrzeuge

Auf mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse immer zwischen der am weitesten links liegenden und der Fahrbahn direkt daneben gebildet. So müssen bei einer 2-spurigen Straße alle Fahrer auf der linken Fahrbahn möglichst weit nach links fahren, die Fahrer der rechten Fahrbahn möglichst weit rechts. Für eine Rettungsgasse bei 3 Spuren oder mehr, fahren die Verkehrsteilnehmer auf der ganz linken Fahrbahn ebenfalls nach links, die Fahrer aller Spuren die rechts davon liegen, müssen nach rechts ausweichen. 

Damit das Bilden der Rettungsgasse möglichst reibungslos verlaufen kann, sollte man einige Tipps beachten. Um die hinteren Fahrzeuge auf das Ausweichen hinzuweisen, sollte man immer den Blinker setzen. Das ist auch sinnvoll, um den möglicherweise bereits eingetroffenen Rettungskräften zu signalisieren, dass man Platz machen möchte. Sobald sich der Verkehr staut, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Warnblinker einzuschalten, um andere Fahrer zu warnen. Diese können dann schneller reagieren und sich frühzeitig auf das Bilden der Rettungsgasse vorbereiten. Weiterhin sollte man darauf achten, sein Fahrzeug möglichst parallel auszurichten, da ein hinausragendes Heck den Weg für die Einsatzfahrzeuge blockieren kann.

Rettungsgasse auf der Autobahn Darf ich den Seitenstreifen befahren?

Das Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dieser gilt nicht als Teil der Fahrbahn und darf daher nur in Ausnahmefällen und wenn die Polizei eindeutig darauf hinweist, befahren werden. Sollte es nicht möglich sein, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu  bilden, wird es in der Regel toleriert, wenn die durchgezogene Linie zum Seitenstreifen überfahren wird. Das Fahrzeug darf also zum Bilden der Rettungsgasse auf dem Standstreifen stehen – jedoch nur in Ausnahmefällen und nur ungefähr bis zur Hälfte.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mindestens 2 Spuren in eine Richtung ist das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau gesetzlich verpflichtend. Was viele nicht wissen: Die Rettungsgasse muss nicht erst gebildet werden, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern, sondern bereits sobald der Verkehr stockt oder es zu einem Stau kommt. Hat sich bereits ein Stau entwickelt, ist das Bilden der Rettungsgasse aufgrund von Platzmangel häufig nicht mehr möglich. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren. Wer diese Maßnahme nicht ergreift, muss mit einem Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. 

Folgende Strafen fallen für das Blockieren der Rettungsgasse an:

  • außerorts oder auf der Autobahn bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet: 200 € Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg
  • zusätzliche Behinderung der Einsatzkräfte: 240 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • Gefährdung von anderen: 280 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
Gut zu wissen!

Im Ausland fallen die Strafen meist sogar noch höher aus. So zahlt man in Österreich z. B. bereits 726 € Bußgeld, wenn man keine Rettungsgasse bildet. Wer Rettungsfahrzeuge behindert, muss hier sogar mit einer Strafe von bis zu 2180 € rechnen.

Das Wichtigste in Kürze:

Auf der Autobahn muss eine Rettungsgasse immer schon gebildet werden, sobald der Verkehr stockt oder ein Stau entsteht. So soll vermieden werden, dass die Gasse erst im Fall eines Unfalls gebildet wird und es dann zu Verzögerungen und Behinderung der Einsatzkräfte kommt. Die Rettungsgasse wird immer zwischen der ganz linken Spur und allen weiteren rechts davon gebildet.

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