Es gibt viele Gründe, mit dem Auto kurz zu halten. Vielleicht möchtest du zusätzliche Mitfahrer einsteigen lassen oder du musst kurz telefonieren. Häufig lässt man auch den Beifahrer kurz “rausspringen”, um einen Brief einzuwerfen oder Geld abzuheben. Dabei wird häufig nicht beachtet, dass diese kurzen Haltemomente nicht überall zulässig sind. Sie können durch ein Halteverbot – welches offiziell eigentlich Haltverbot heißt – untersagt werden. Wer gegen ein Halteverbot verstößt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
Durch welche Verkehrsschilder wird ein Halteverbot vorgegeben?

Dieses Verkehrszeichen bedeutet “absolutes Halteverbot”. Hinter einem solchen Schild darfst du dein Fahrzeug nur dann zum Stehen bringen, wenn die Verkehrslage es erfordert. Ein freiwilliges Anhalten – egal wie kurz – ist verboten.

Durch dieses Schild wird ein “eingeschränktes Halteverbot” markiert. Hier darfst du maximal 3 Minuten halten. Nur zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen darf diese Zeit überschritten werden. Parken im Halteverbot ist nicht erlaubt, egal, ob es sich um ein absolutes Halteverbot oder ein eingeschränktes Halteverbot handelt.

Dieses Verkehrsschild steht am Beginn einer Halteverbotszone.

Ein Halteverbot kann – wie auf diesem Bild zu sehen – durch Grenzmarkierungen auch auf einen bestimmten Bereich festgelegt werden.
Wo ist Halten verboten?

Ein Halteverbot gilt überall dort, wo der Verkehr durch haltende Fahrzeuge gefährdet werden könnte. Dazu zählen:
- Enge und unübersichtliche Straßenstellen
- Scharfe Kurven
- Ein- und Ausfädelungsstreifen
- Mit Pfeilen markierte Strecken (z.B. vor Ampeln)
- Die Fahrbahn eines Kreisverkehrs
- Taxenstände

Auch durch das Verdecken von Verkehrsschildern und – einrichtungen kann eine Gefährdung entstehen. Daher darfst du bis zu 10 Meter vor einem
- Lichtzeichen (Ampel)
- Andreaskreuz
- “Vorfahrt gewähren”-Schild
- “Halt! Vorfahrt gewähren!”-Schild (Stoppschild)
nicht halten, wenn das Verkehrszeichen oder die Ampel durch dein Fahrzeug verdeckt werden würde. 5 Meter vor und auf einem Fußgängerüberweg, sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten darf ebenfalls nicht gehalten werden. Auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen (s. Bild unten) gilt ein durchgehendes Halteverbot.

Links von einer Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden, wenn es rechts ausreichend Straßenraum (z. B. Seitenstreifen oder Sonderwege) gibt, um dort zu halten.
Halteverbot
Im eingeschränkten Halteverbot ist das Parken verboten. Kurzes Anhalten ist für bis zu 3 Minuten jedoch erlaubt. Im absoluten Halteverbot dagegen darf nicht einmal gehalten werden. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn ein akuter Notfall oder eine verkehrsbedingte Fahrtunterbrechung besteht.
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