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Alles was du zur Autoversicherung für den Führerschein wissen musst

Alles was du über Autoversicherungen wissen musst

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Wer ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, benötigt für dieses Auto verpflichtend eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Darüber hinaus können noch andere Versicherungen, wie z. B. eine Kaskoversicherung oder eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden, um weitere Schadensfälle abzudecken. Auch abgesehen von der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen laut Gesetzgeber einige Bedingungen erfüllt sein, damit du ein Kraftfahrzeug fahren darfst. Lerne daher mehr über die verschiedenen Führerscheinklassen, die Hauptuntersuchung, die Fahrzeugpapiere sowie über Kfz-Kennzeichen.

Kfz-Haftpflichtversicherung Wieso ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung so wichtig?

Unfälle mit Kraftfahrzeugen können sehr hohe Schäden verursachen. Daher werden Kraftfahrzeuge sowie Anhänger in Deutschland nur zugelassen, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Wenn du ohne gültige Autoversicherung fährst, machst du dich übrigens strafbar. Daher musst du ein Fahrzeug, bei dem die Kfz-Haftpflichtversicherung erloschen ist, unverzüglich bei der Zulassungsstelle abmelden und darfst nicht mehr damit fahren.

Wenn du einen Unfall verschuldest, ersetzt deine Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden deines Unfallgegners.

Dies nennt man Verschuldenshaftung. Da viele Unfälle im Straßenverkehr aber nicht auf eine Schuld des Fahrers zurückzuführen sind, gibt es neben der Verschuldenshaftung auch noch die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese greift dann, wenn andere durch dich geschädigt werden, ohne dass du eine unerlaubte Handlung begangen hast. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich eine Radkappe löst und dadurch ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Die Geschädigten sollen dabei finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall gar nicht passiert.

Regress Wann kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress einfordern?

Wird das Risiko, einen Schaden zu verursachen, vom Versicherten willkürlich erhöht, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 € Regress einfordern. Solche Einschränkungen des Versicherungsschutzes, kann es z. B. unter folgenden Umständen geben:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
  • Fahrerflucht
  • Versicherungsbetrug
  • Unberechtigter Gebrauch eines Fahrzeugs (Entwendung)
  • Bewusstes Fahren mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug

Verlust des Versicherungsschutzes

Neben der Maßnahme des Regresses, kann einem der Versicherungsschutz auch vollständig entzogen werden. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn gegen vertraglich vereinbarte Regelungen verstoßen wird. Wenn du z. B. nach Abschluss des Versicherungsvertrages etwas am versicherten Fahrzeug änderst, nachrüstest oder tunst, musst du diese Änderung unbedingt der Versicherung melden. Ansonsten kann deine Kfz-Versicherung unwirksam werden.

 Außerdem ist entscheidend, ob die Versicherung nur für bestimmte Personen greift. Ist das Fahrzeug nur für Fahrer ab einem Mindestalter von 25 Jahren versichert und ein jüngerer Fahrer verursacht einen Schaden, zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Ob die Versicherung vollständig erlischt oder nur in Form eines Regresses eingeschränkt wird, muss jedoch immer nach dem jeweiligen Einzelfall beurteilt und von der Versicherung entschieden werden.

Versicherung im Ausland Greift deine Kfz-Versicherung im Ausland?

Foto: Grüne Karte – Kfz-Versicherungsschein für das Ausland

Für eine leichtere Abwicklung von Schadensfällen ist in einigen Ländern die “Grüne Karte” deiner Versicherung Pflicht, in den meisten Ländern wird sie zumindest anerkannt. Die Grüne Karte enthält wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung. Du kannst sie kostenlos bei deinem Kfz-Versicherer beantragen.

Da die Abwicklung eines Schadens durch die Grüne Karte der Versicherung deutlich einfacher wird, solltest du sie bei Fahrten ins Ausland immer griffbereit im Handschuhfach haben.

Gut zu wissen!

Wenn du im Ausland einen Unfall baust, gilt für die Versicherung das nationale Recht. Da in vielen Ländern die Mindestdeckung deutlich geringer ausfällt als in Deutschland, sind auch die Entschädigungen deutlich niedriger. Informiere dich daher vor Fahrtantritt bei deiner Versicherung, wie du dich im Schadensfall verhalten solltest.

Kaskoversicherung Welche Kaskoversicherung benötigst du?

Bei der Kaskoversicherung wird zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung unterschieden. Beide Versicherungen ersetzen in den vertraglich festgehaltenen Schadensfällen die Reparaturkosten und bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko liegt im Umfang der versicherten Fälle.

Eine Teilkaskoversicherung deckt die folgenden Schadensfälle ab:

  • Diebstahl, Raub und Entwendung durch eine unbefugte Person
  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Hagel, Sturm, Überschwemmung
  • Zusammenstoß/ Unfall mit Haarwild (z. B. Rehe o. Wildschweine)
  • Glasbruch
  • Kabelschäden nach Kurzschluss
  • Marderbisse (ohne Folgeschäden)

Eine Vollkaskoversicherung deckt die Schadensfälle einer Teilkaskoversicherung ebenfalls ab. Darüber hinaus sind folgende Fälle versichert:

  • Sämtliche Unfälle, unabhängig davon ob diese fremd- oder eigenverschuldet sind und ob Dritte beteiligt sind oder nicht
  • Mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Fremde (Vandalismus)

Weitere Versicherungen Welche Versicherungen sind darüber hinaus sinnvoll?

Um bei einem Unfall vollständig abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Insassenunfallversicherung. Diese tritt ein, wenn Mitfahrer eines Autos bei einem Unfall zu dauerhaftem Schaden kommen, getötet oder verletzt werden. Sie ist unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. In der Versicherung sind alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs inbegriffen, also der Fahrer und alle weiteren Passagiere. Auch Tramper oder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind versichert. 

Ausgenommen sind Insassen, die beim Versicherungsnehmer angestellt sind (Berufsfahrer). Für diese muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.

Auch eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle eines Unfalls hilfreich sein. Sie unterstützt, wenn nötig, bei der Vermittlung eines juristischen Beistands und übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Wichtigste in Kürze:

Um ein Auto für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, muss zwingend eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls übernimmt diese Autoversicherung die Kostendeckung für die entstandenen Schäden des Unfallgegners. Darüber hinaus können freiwillig z. B. auch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung oder eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden, um weitere Schadensfälle abzudecken.