Als Autofahrer bist du gesetzlich dazu verpflichtet, deinen Führerschein bei dir zu tragen, wenn du mit deinem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist. Außerdem musst du ihn berechtigten Personen – also z. B. der Polizei – vorzeigen, wenn diese dich dazu auffordern. Doch was passiert, wenn du deinen Führerschein zu Hause vergessen hast? Und welche Strafen drohen dir dafür z. B. während der Probezeit? Wir erklären dir alles, was du wissen musst.
In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) heißt es unter § 4 Abs. 2 Satz 2:
“Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.”
Das heißt, du musst deine Führerschein immer dabei haben. Es reicht nicht aus, lediglich eine Kopie des Dokuments mitzuführen. Solltest du gegen diese Regel verstoßen und kannst deinen Führerschein auf Verlangen der Polizei nicht vorzeigen, wird das mit einem Verwarngeld von 10 € bestraft. In der Regel musst du deinen Führerschein außerdem schnellstmöglich bei der nächsten Dienststelle nachzeigen.