Ausländischen Führerscheine spätestens nach 6 Monaten umschreiben lassen
Führerscheine der Klasse 3 bis spätestens 2033 umschreiben lassen
EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden
Ausländischen Führerscheine spätestens nach 6 Monaten umschreiben lassen
Führerscheine der Klasse 3 bis spätestens 2033 umschreiben lassen
EU-Führerscheine müssen nicht umgeschrieben werden
Wie kann ich meinen im Ausland erworbenen Führerschein in eine deutschen Fahrerlaubnis umschreiben lassen? Welche weiteren Gründe gibt es, einen Führerschein umschreiben zu lassen? Und was muss ich dabei beachten?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wenn du eine ausländischen Fahrerlaubnis hast, kannst du sie 6 Monate in Deutschland problemlos nutzen.
Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, muss das Dokument jedoch spätestens nach einem halben Jahr in einen EU-Führerschein umschreiben lassen. Sonst machst du dich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Hast du deine Fahrerlaubnis in einem EU-Land erworben, ist sie EU-weit gültig. Du kannst den Führerschein also auch in Deutschland nutzen, ohne ihn umschreiben zu lassen. Alles Wichtige zum neuen EU-Führerschein findest du hier.
Wenn du deine Fahrerlaubnis allerdings im Ausland – außerhalb der EU – erworben hast, muss diese umgeschrieben werden, damit sie auch in Deutschland gültig ist.
Du musst dann meistens sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut ablegen. Hierfür ist es notwendig, dich in einer Fahrschule anzumelden. Offiziell ist ein Besuch der Fahrschule zum Umschreiben nicht verpflichtend. Damit du die Prüfungen sicher bestehst, solltest du aber in deiner Fahrschule noch einmal an einigen Fahrstunden teilnehmen und auch dein Theoriewissen auffrischen.
Alle Informationen zum Führerschein-Ummelden Findest du auf den Seiten der Städte:
Solltest du die Umschreibung nicht rechtzeitig vornehmen, wird das Fahren ohne EU-Führerschein, als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Die Härte der Strafe wird davon abhängig gemacht, ob das Vergehen vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Es ist also ratsam, deine Fahrerlaubnis bereits vorher umzuschreiben.
Es gibt allerdings auch Einzelfälle, in denen du deinen ausländischen Führerschein nicht ummelden kannst.
Wenn du beispielsweise nur einen Lernführerschein gemacht hast oder das Mindestalter für einen Führerschein in Deutschland noch nicht erreicht hast, wird deine Fahrerlaubnis nicht anerkannt. Auch wenn du deinen Führerschein im Ausland gemacht hast, obwohl dein Hauptwohnsitz eine deutsche Adresse war, kannst du ihn in Deutschland nicht umschreiben lassen.
Des Weiteren gelten ausländische Führerscheine nicht, wenn für die jeweilige Person ein Fahrverbot vorliegt, der Führerschein abgelaufen ist oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung keine Fahrerlaubnis erworben werden durfte.
Lange galt der Führerschein – früher auch als rosa oder grauer Lappen bekannt – als Dokument ohne Verfallsdatum. Seit der Führerscheinreform im Jahr 2013 hat sich das allerdings geändert. Seit Januar 2013 ist der EU-Führerschein, der die verschiedenen Regelungen der Führerscheine in der EU vereint und somit einiges vereinfachen soll, nur noch begrenzt gültig.
Allein innerhalb Deutschlands sind zur Zeit noch 6 unterschiedliche Formen des Führerscheins im Umlauf, darunter beispielsweise noch Dokumente aus der DDR. Der neue EU-Führerschein soll nun die Arbeit der Polizei und Behörden vereinfachen und Verwirrungen zukünftig umgehen.
Er muss mit einem biometrischen Passbild, wie auch auf dem Personalausweis, versehen sein. Außerdem muss er alle 15 Jahren aktualisiert werden, um die Identifikation des Führerscheinbesitzers dauerhaft zu gewährleisten.
Der EU-Führerschein macht nicht nur für Polizisten und Behörden vieles einfacher, sondern auch für den Nutzer des Führerscheins. Zum Beispiel beim Urlaub in der Europäischen Union wird vieles leichter. Wenn du im Ausland ein Auto mieten möchtest, ist dies durch die Vereinheitlichung der Führerscheine sehr viel unkomplizierter, weil mögliche Missverständnisse bei der Abwicklung vermieden werden können.
Bei einer Namensänderung, beispielsweise durch eine Heirat, ist es nicht zwingend notwendig den Führerschein umschreiben zu lassen. So lange einer gültiger Personalausweis, der auf den neuen Namen umgeschrieben wurde, mitgeführt wird, reicht das für die Gültigkeit des Führerscheins aus. Wer jedoch gerne seinen neuen Namen auf dem Dokument stehen haben möchte, kann dies gegen eine Gebühr von 9 Euro beantragen.
Noch ist es nicht zwingend notwendig, deinen alten Führerschein umzutauschen zu lassen. Der Stichtag für die Umschreibung ist der 19. Januar 2033, bis dahin müssen alle alten Dokumente spätestens umgetauscht worden sein.
Wenn du deinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lässt, erhältst du deinen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Du behältst aber weiterhin die Fahrerlaubnis für alle Klassen, die du mit deinem alten Führerschein erworben hast.
Wenn du z. B. deinen alten rosa Führerschein umtauschen möchtest, brauchst du keine weiteren Prüfungen ablegen oder bereits absolvierte wiederholen. Es handelt sich bei der Umschreibung lediglich um die Erneuerung eines Dokuments. Folgende Unterlagen solltest du jedoch nicht vergessen:
Für Bus- und Lkw-Fahrer gelten allerdings verschärfte Regelungen. Sie müssen zusätzlich noch eine ärztliche Untersuchung vorweisen, wenn sie ihren Führerschein umschreiben lassen wollen.
Die Kosten für die Umschreibung des Führerscheins betragen etwa 25 €. Du kannst die Umschreibung beim Straßenverkehrsamt, beim Ordnungsamt oder bei Landesämtern vornehmen lassen. Am besten informierst du dich vorher, welche Behörde für dich zuständig ist, da es hier Unterschiede bei den jeweiligen Gemeinden gibt.
Die Ausstellung des neuen Dokuments wird etwa 2-3 Wochen dauern. Wenn du es besonders dringend brauchst, kannst du bei einigen Behörden auch einen Express-Service nutzen. Damit ist dein neuer Führerschein dann innerhalb weniger Tage fertig.
Wer seinen Führerschein im Ausland (außerhalb der EU) gemacht hat, seinen festen Wohnsitz (nun) allerdings in Deutschland hat, muss den Führerschein nach spätestens 6 Monaten umschreiben lassen. Wer nach Ablauf dieser Zeit noch mit einem ausländischen Führerschein fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. In der Regel müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut abgelegt werden.
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