Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre
Der Führerschein kostet in der Regel unter 1000 €
Du musst eine theoretische Prüfung abgelegen
Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse beträgt 16 Jahre
Der Führerschein kostet in der Regel unter 1000 €
Du musst eine theoretische Prüfung abgelegen
Fast jeder Jugendliche, der sich für Motorräder interessiert, wird seinem 16. Geburtstag entgegenfiebern – denn ab diesem Zeitpunkt darf er den Rollerführerschein (behördlich auch Klasse AM genannt) erwerben. Wer es nicht abwarten kann, darf auch schon ein halbes Jahr vor dem entsprechenden Geburtstagsdatum mit dem Fahrunterricht beginnen. Dazu ist lediglich das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Einen Monat bevor du 16 Jahre alt wirst, kann dann die praktische Prüfung für den Rollerführerschein abgelegt werden.
Wer im Anschluss den praktischen Teil des Scheins angeht, ist oft überrascht: Lediglich eine halbe Stunde Fahrpraxis wird für den Führerschein der Klasse AM benötigt. Im Einzelfall obliegt es dem Fahrlehrer, zu entscheiden, ob weitere Fahrstunden vonnöten sind. Der Führerschein für den Roller umfasst keine Sonderfahrten wie z. B. Überlandfahrten oder Nachtfahrten.
Für einen Rollerführerschein sind mindestens 14 Einheiten Theorieunterricht von 90 Minuten Dauer zwingend erforderlich. Davon werden 12 Stunden genutzt, um die Grundlagen des Rollerführerscheins zu vermitteln, während sich die restlichen 2 Stunden mit grundlegender Motorradtheorie befassen.
Bereits mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse AM zu machen, ist eine gute Idee, denn angehende Motorradfahrer lernen auf diese Weise schon früh, wie man zweirädrige Kraftfahrzeuge kontrolliert. Vor allem der verbesserte Gleichgewichtssinn und ein gesteigertes Gefühl für Feinmotorik lassen die Prüfungen für spätere Motorradführerscheine deutlich leichter von der Hand gehen. Egal ob es beim Rollerführerschein bleiben soll oder später ein Schein der Klassen A1, A2 oder A nachgeholt wird – mit dem AM-Führerschein wird der Fahrer gut auf den Straßenverkehr vorbereitet.
Wer die alte Führerscheinklasse S besitzt, muss mit dem Roller fahren natürlich nicht aufhören. Die Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig.
Wer den Rollerführerschein macht, möchte natürlich so schnell wie möglich auf die Straße und seinen Motorroller ausführen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Maschine einen maximalen Hubraum von 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten darf. Auch die Nennleistung wird im Rollerführerschein mit einem Maximum von 4 kW angegeben. Das Gleiche gilt im Übrigen für kleine Trikes und Quads, welche ebenfalls mit einem Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen. Quads dürfen zudem nur eine Leermasse von 350 kg oder weniger aufweisen.
Beim Rollerführerschein sind die Kosten im Vergleich zu einem Führerschein der Klasse B übersichtlich. Je nach Fahrschule und persönlicher Befähigung ist ein Preis von 500 € bis 800 € nicht ungewöhnlich. Wer aufpasst und z. B. fleißig auf dem Verkehrsübungsplatz seine Runden dreht, kann die Kosten für den Rollerführerschein deutlich verringern.
Auf einem Verkehrsübungsplatz gilt das Regelwerk des Platzbetreibers. Nur wenn dieser angibt, dass dort auch 15-Jährige mit ihrem Roller willkommen sind, dürfen Jugendliche dort für ihren Roller-Führerschein üben – die Gründe dafür sind im Großteil aller Fälle versicherungstechnisch. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, einmal freundlich nachzufragen.
In der Regel kostet ein Rollerführerschein der Klasse AM weniger als 1000 €. Je nach Fahrschule und Region sind Kosten zwischen 500 € und 800 € realistisch. Die Kosten hängen jedoch zusätzlich immer von der persönlichen Vorerfahrung ab. Wer im Unterricht gut aufpasst und evtl. bereits auf einem Verkehrsübungsplatz trainiert, kann die Kosten möglichst gering halten.
Mit einem Führerschein der Klasse AM dürfen Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Außerdem ist die Nennleistung in der Fahrerlaubnis auf 4 kW beschränkt. Kleine Trikes und Quads dürfen ebenfalls geführt werden, solange sie diese Voraussetzungen erfüllen.
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