Suche öffnen

PERSONENBEFÖRDERUNGSSCHEIN – ALLE WICHTIGEN INFOS

Darum ist der Personenbeförderungsschein so wichtig

JETZT MIT DEM FÜHRERSCHEIN BEGINNEN

Jetzt deinen Standort finden:

Das solltest du unbedingt wissen:

Der Anblick von Taxis, Rettungswagen und Bussen ist auf deutschen Straßen ganz alltäglich. Wer sich jedoch für einen der genannten Berufe interessiert, braucht zwingend den sogenannten Personenbeförderungsschein. Dieser wird umgangssprachlich auch P-Schein genannt. Nur mit diesem darf man Taxis, chauffierte Mietwagen und andere Pkws im gewerblichen Ausflugs- oder Linienverkehr führen. Die Höchstzahl an transportierten Personen darf dabei allerdings nicht mehr als 8 sein.

Für größere Personentransporte muss der Fahrer zusätzlich zum Personenbeförderungsschein noch einen Führerschein der Klassen D oder D1 erwerben. Die auch Busführerschein genannte Fahrerlaubnis kann um die Zusätze DE oder DE1 erweitert werden. Dann dürfen zusätzlich Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg genutzt werden.

Foto: Taxi bei Nacht

Was man beim Personenbeförderungsschein unbedingt beachten muss

Wer sich berufsbedingt einen Personenbeförderungsschein zulegen möchte, muss im Falle von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Taxiunternehmen bereits sein 21. Lebensjahr erreicht haben. Zusätzlich muss er mindestens zwei Jahre lang im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Krankenwagenfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese können bereits mit 19 Jahren einen Schein zur Fahrgastbeförderung erwerben und müssen lediglich ein Jahr lang einen Führerschein der Klasse B besessen haben.

Gut zu wissen!
Der Grund für diese Regelungen ist natürlich die Sicherheit des Fahrgastes. Mit einem Personenbeförderungsschein erhält man auch immer die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrgastes. Nur wer genug Fahrpraxis besitzt, darf sich einen P-Schein zulegen.

Bevor er den Personenbeförderungsschein angehen darf, muss der Fahrer zunächst ein paar Dokumente vorlegen:

1. Einen gültigen Führerschein der Klasse B.

2. Den Personalausweis oder einen Reisepass mit gültiger Meldebestätigung.

3. Ein ärztliches Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner. Dieses Gutachten muss eine Leistungsdiagnostik samt Stress-, Reaktions-, und Wahrnehmungstest enthalten (leistungspsychologische  Untersuchung).

4. Ein augenfachärztliches Gutachten. (Sprich, der bereits für den Führerschein der Klasse B nötige Sehtest.)

5. Ein Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei der Meldebehörde.

6. Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.

7. Einen Ortskenntnisnachweis.

Insbesondere der letzte Punkt ist für den Personenbeförderungsschein sehr wichtig. Denn vor allem Bus- und Taxifahrer müssen sich in ihrem Revier hervorragend auskennen. Sollte der Ort mehr als 50.000 Einwohner aufweisen, müssen auch Krankenwagenfahrer und gewerblich tätige Chauffeure den Nachweis der Ortskenntnis erbringen. Der bei der Führerscheinstelle zu beantragende Test beinhaltet Fragen zu Sehenswürdigkeiten, öffentlichen Einrichtungen und die Verortung von Stadtteilen. Außerdem werden bei der Ortskenntnisprüfung beliebte Fahrtstrecken abgefragt, wobei der kürzeste Weg zum Zielort beschrieben werden muss.

Gut zu wissen!
Das Ganze hört sich kompliziert an, ist aber insbesondere für einheimische Autofahrer nicht sonderlich schwer. Wer sich den Personenbeförderungsschein zulegen möchte, scheitert nur selten am Ortskenntnisnachweis.

Gültigkeitsdauer und Verlängerung für den Personenbeförderungsschein

Die Verlängerung selbst ist bei rechtzeitiger Beantragung in der Regel eine Formsache. Wurde der Personenbeförderungsschein einmal erworben, bleibt er fünf Jahre lang gültig. Der Verlängerungsantrag sollte sehr zeitig gestellt werden. Im Idealfall spätestens acht Wochen vor Ablauf der Frist. Die Kosten für einen P-Schein bewegen sich im Bereich von 100 € bis 200 €. Wer einen gültigen EU-Führerschein der Klasse B besitzt und die nötige Dokumentenlaufarbeit schnell erledigt, hat seinen Personenbeförderungsschein schnell in der Hand.

Das Wichtigste in Kürze

Personenbeförderungsschein Kosten

Die Kosten für einen Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Antrag auf Erteilung eines P-Scheins: ca. 40 €
  • Erteilung des Führungszeugnisses: 13 €
  • ärztliches Gesundheitszeugnis: ca. 80 bis 140 €

Was bedeutet Personenbeförderungsschein?

Wer Taxis, chauffierte Mietwagen oder andere Pkws im gewerblichen Ausflugs- bzw. Linienverkehr führen möchte, benötigt dafür einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Dieser berechtigt zur gewerblichen Beförderung von max. 8 Personen. Wer noch mehr Personen mitnehmen möchte, muss zusätzlich einen Busführerschein der Klasse D1 oder D erwerben.

Diese Themen könnten dich auch interessieren: