Bereits seit 1999 gibt es den EU-Führerschein, der in der gesamten Europäischen Union gültig ist. Allerdings ist noch eine Vielzahl alter Führerscheine im Umlauf, sowohl die sogenannten grauen und rosa “Lappen” als auch alte DDR-Führerscheine. Doch das soll sich jetzt ändern. In den nächsten Jahren sollen alle alten Führerscheine gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Hier erfährst du alles, was du zur Führerschein-Gültigkeit und zur Erneuerung wissen musst.
Was du zur Führerschein-Gültigkeit wissen musst
Führerschein – Wie lange ist er gültig?
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, waren bis auf weiteres unbegrenzt gültig – demnach ist der Führerschein nie abgelaufen. Falls du deine Fahrerlaubnis erst danach gemacht hast, ist dein Führerschein jedoch nur noch 15 Jahre gültig. Anschließend muss er bei der Führerscheinstelle erneuert werden.
Doch auch die alten Führerscheine sind inzwischen nicht mehr unbegrenzt gültig. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine der Klasse B erneuert werden. Danach sind auch sie nur noch 15 Jahre gültig und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Um den Führerschein zu erneuern, musst du keine erneuten Prüfungen ablegen. Folgendes musst du jedoch mitbringen, wenn du deinen neuen Führerschein beantragst:
- aktuelles biometrisches Passbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bearbeitungsgebühr von 24 €
- den alten Führerschein
Wenn du deinen Führerschein erneuern möchtest, ist keine gesundheitliche Untersuchung notwendig. Mit der Einführung des EU-Führerscheins hat die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie nach Ablauf der Führerschein-Gültigkeit eine Untersuchung voraussetzen. Deutschland hat sich dagegen entschieden.
Wenn du vergessen hast, deinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern und von der Polizei angehalten wirst, droht dir lediglich ein Verwarngeld. Außerdem wirst du dazu aufgefordert, den Führerschein schnellstmöglich zu aktualisieren.
Was ist der Grund für die begrenzte Führerschein-Gültigkeit?
Die Einführung des neuen EU-Führerscheins mit begrenzter Gültigkeit hat verschiedene Gründe. Zum einen wird dadurch eine einheitliche Regelung in der gesamten EU umgesetzt. Die EU-Führerscheine sind in der gesamten Europäischen Union gültig und sind in einem EU-weiten Register eingetragen.
Mit den alten deutschen Führerscheinen kann es im Ausland oft schwierig sein, den Behörden die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu versichern. Mit einem einheitlichen Führerschein wird das kein Problem mehr sein. Außerdem sollen die Führerschein-Fristen dafür sorgen, dass immer ein möglichst aktuelles Passbild auf dem Dokument abgedruckt ist. Dadurch wird die Identifzierung des Führerscheininhabers vereinfacht.
Wie kann ich überprüfen, ab wann mein Führerschein abgelaufen ist?
Wenn du bereits einen neuen EU-Führerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist dieser ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 15 Jahre lang gültig. Wie lange genau dein Führerschein Gültigkeit hat, kannst du außerdem auf dem Dokument ablesen. Auf der Vorderseite des Führerscheins findest du neben deinem Namen u. a. auch das Ablaufdatum. Dieses ist unter der Nummer 4b aufgeführt.
Alle anderen Führerscheine sind noch bis 2033 gültig und müssen erst dann alle 15 Jahre erneut verlängert werden. Die Gebühren müssen jedes Mal übernommen und ein aktuelles Passbild vorgelegt werden.
Führerschein-Gültigkeit für andere Fahrerlaubnisklassen
Auch für andere Führerscheine als solche der Fahrerlaubnisklasse B, gelten bestimmte Fristen:
Führerscheinklasse | Gültigkeit | Gültigkeit beschränkt ab/seit |
---|---|---|
A | zukünftig beschränkt auf 15 Jahre | 19. Januar 2033 |
C, CE, C1, C1E | beschränkt auf 5 Jahre | 28. Dezember 2016 |
C1, C1E – ausgestellt vor dem 19. Januar 2013 | beschränkt auf 5 Jahre | Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers bzw. 19. Januar 2033 |
Alte Klasse 2 | beschränkt auf 5 Jahre | Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers bzw. 19. Januar 2033 |
D, DE, D1, D1E | beschränkt auf 5 Jahre | 28. Dezember 2016 |
L, T | unbeschränkt | – |
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