Ein halbes Jahr bevor du das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erreicht hast, kannst du dir eine Fahrschule aussuchen und dich dort zum Führerschein anmelden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich deine Fahrschule an deinem Wohnort befinden muss. Nur in wenigen Ausnahmefällen, kannst du dich auch in einer fremden Stadt zum Führerschein anmelden. Um deinen Führerscheinantrag beim Amt erfolgreich stellen zu können, brauchst du eine Anmeldebestätigung deiner Fahrschule. Außerdem musst du einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs machen und ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen.
Sobald du dich in der Fahrschule für den Führerschein angemeldet hast, kannst du mit dem Unterricht starten. Wenn du am begleiteten Fahren teilnehmen möchtest, werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
- Kopien der Personalausweise deiner Erziehungsberechtigten
- Antrag auf begleitetes Fahren