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Mit dem Führerschein anfangen: Diese Fakten solltest du vorher kennen

Was du wissen musst, wenn du mit dem Führerschein anfangen möchtest.

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Wann und wie kann ich mit dem Führerschein anfangen?

Foto: Führerschein wird überreicht

Wenn du mit deinem Führerschein anfangen möchtest und noch nicht weißt, wann du starten kannst und wann du deinen Führerschein anmelden musst, bist du hier genau richtig. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Mindestalter für den Führerschein, die Prüfungen und für die unterschiedlichen Führerscheinklassen.

Mit dem Führerschein anfangen Dieses Mindestalter ist vorausgesetzt

Bei uns in der 123fahrschule kannst du deinen Führerschein in den Klassen B und BE machen. Dafür gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für beide Fahrerlaubnisklassen kannst du jedoch auch am begleiteten Fahren teilnehmen, dem sogenannten Führerschein mit 17 oder BF17. Grundsätzlich gilt, dass du dich 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters in der Fahrschule für den Führerschein anmelden kannst.

Die früheste Möglichkeit mit dem Pkw-Führerschein zu beginnen, hast du also mit 16,5 Jahren. Entscheidest du dich gegen den BF17-Führerschein kannst du frühestens mit 17,5 Jahren mit der Ausbildung zum Führerschein anfangen. Wenn du deinen Führerschein mit 16 anfangen möchtest, brauchst du allerdings eine Genehmigung deiner Erziehungsberechtigten.

Wie kann ich mit dem Führerschein anfangen?

Auto mit Schild "Fahrschule"

Ein halbes Jahr bevor du das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erreicht hast, kannst du dir eine Fahrschule aussuchen und dich dort zum Führerschein anmelden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich deine Fahrschule an deinem Wohnort befinden muss. Nur in wenigen Ausnahmefällen, kannst du dich auch in einer fremden Stadt zum Führerschein anmelden. Um deinen Führerscheinantrag beim Amt erfolgreich stellen zu können, brauchst du eine Anmeldebestätigung deiner Fahrschule. Außerdem musst du einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs machen und ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen.

Sobald du dich in der Fahrschule für den Führerschein angemeldet hast, kannst du mit dem Unterricht starten. Wenn du am begleiteten Fahren teilnehmen möchtest, werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

  • Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise deiner Erziehungsberechtigten
  • Antrag auf begleitetes Fahren

 

Ab wann darf ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Die Theorieprüfung darfst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen. An der praktischen Prüfung darfst du 1 Monat vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag teilnehmen. Wenn du die Prüfung bestanden hast, musst du allerdings noch bis zu deinem Geburtstag warten, bis du deinen Führerschein überreicht bekommst und damit fahren darfst. Beim Führerschein mit 17 musst du darüber hinaus bis zum Vollenden des 18. Lebensjahres eine eingetragene Begleitperson als Beifahrer mitnehmen. 

Vorraussetzungen für Begleitpersonen:

  • ein Mindestalter von 30 Jahren
  • mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Führerscheinklasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg

Übersicht des Mindestalters für die verschiedenen Führerscheinklassen

Für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen gelten unterschiedlichen Mindestalter, ab denen du mit deinem Führerschein anfangen darfst. Bei allen Führerscheinklassen kannst du dich frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters für den Führerschein anmelden.

Auto-Führerschein
Grafik Pkw Klasse B

Klasse B

Mindestalter: 

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei der Teilnahme am begleiteten Fahren BF17
Grafik Pkw mit Anhänger Klasse BE

Klasse BE/B96

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei der Teilnahme am begleiteten Fahren BF17

Vorbesitz der Klasse B nötig

Motorrad-Führerschein
Icon: Motorrad

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre

Icon: Motorrad

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre

Icon: Motorrad Klasse A

Klasse A

Mindestalter: 

  • 24 Jahre zum Führen von Krafträdern bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15kW
  • 20 Jahre zum Führen von Krafträdern mit Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Lkw-Führerschein
Icon: Führerscheinklasse C1

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Klasse B nötig

Icon: Führerscheinklasse C1 E

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Klasse C1 nötig

Icon: Führerschein Klasse C

Klasse C

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb

Vorbesitz Klasse B nötig

Icon: Führerschein Klasse CE

Klasse CE

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb

Vorbesitz Klasse C nötig

Bus-Führerschein
Icon: Bus, Führerscheinklasse D1

Klasse D1

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”

Vorbesitz Klasse B nötig

Icon: Bus mit Anhänger, Führerscheinklasse D1E

Klasse D1E

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • 18 Jahre während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”

Vorbesitz Klasse D1 nötig

Icon: Bus, Führerscheinklasse D

Klasse D

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre bei beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  • 21 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km/h bei beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  • 20 Jahre während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”
  • 18 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”

Vorbesitz Klasse B nötig

Icon: Bus mit Anhänger, Führerscheinklasse DE

Klasse DE

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 21 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km/h bei beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  • 20 Jahre während der Ausbildung “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”
  • 18 Jahre begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km während der Ausbildung zum “Berufskraftfahrer” oder “Fachkraft im Betrieb”

Vorbesitz Klasse D nötig

Traktor-Führerschein
Icon: Traktor, Führerscheinklasse T

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre

Icon: Traktor, Führerscheinklasse T

Klasse T

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 16 Jahre für Zugmaschinen bis 40 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit