Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst du Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von bis zu 3.500 kg führen. Da das Fahrzeug schon eine zulässige Gesamtmasse von 2.400 kg hat, wird diese Bedingung nur bei dem Anhänger mit 1.000 kg zG erfüllt.