Das Schild ist eine sogenannte Ortseingangstafel. Ab hier gelten die Regelungen für geschlossene Ortschaften. Dazu zählt z. B., dass Überholen nicht per (Licht-)Hupe angekündigt werden darf. Aufgrund der zusätzlichen Beleuchtung, die in Ortschaften meist angebracht ist, reicht die Parkleuchte zur Sicherung von Pkws aus.