Das Verkehrszeichen ist eine sogenannte Ortstafel. Das heißt, es gelten die Regelungen für geschlossene Ortschaften. Dazugehört die zulässige Höchstgeschwinigkeit von 50 km/h und die freie Fahrstreifenwahl für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Schwerer Fahrzeuge müssen sich auch innerorts an das Rechtsfahrgebot halten.