Runde Schilder mit einem roten Rand sind immer Verbotsschilder. Die schwarzen Pfeile links und rechts zeigen an, dass es sich um ein Verbot der Breite handeln muss. Eine verengte Fahrbahn wird durch ein Gefahrzeichen (Dreieckiges Schild mit rotem Rand) angegeben. Ein Verkehrszeichen für einen vorgeschriebenen Seitenabstand gibt es nicht.