Die Schilder werden vor allem bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an steilen Gebirgsstraßen aufgestellt. Sie ordnen die Benutzung von Schneeketten an. Mindestens 2 Antriebsräder müssen mit Schneeketten ausgestattet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.