Das Schild gibt ein eingeschränktes Halteverbot für ein ganzes Gebiet vor. Es gilt auch über Kreuzungen hinaus, bis es durch ein Aufhebungsschild beendet wird. In einem eingeschränken Halteverbot darf bis zu 3 Minuten gehalten werden. Zum Be- und Entladen, darf auch länger gehalten werden. Auch mit Parkscheibe darf hier nicht geparkt werden.