Wenn du ein zugelassenes Fahrzeug gekauft hast, musst du die Zulassungsbehörde über den Halterwechsel informieren. Da jedes zugelassene Fahrzeug verpflichtend über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen muss, bist du außerdem verpflichtet, der Zulassungsbehörde einen Nachweis darüber vorzulegen. Der Zeitpunkt der Hauptuntersuchung hat mit dem Halterwechsel nichts zu tun.