Bei einem Verkauf musst du der Zulassungsstelle unverzüglich den Namen und die Anschrift des Käufers mitteilen. Nur so kannst du dich gegen unberechtigte Ansprüche durch Verkehrsverstöße des neuen Halters schützen. Außerdem musst du dem neuen Halter beide Teile der Zulassungsbescheiniung gegen eine Empfangsbestätigung aushändigen. Diese Bestätigung nimmst du ebenfalls mit zur Zulassungsstelle.