Auf öffentlichen Straßen dürfen Anhänger nicht länger als 2 Wochen ohne Zugfahrzeug geparkt werden. Da Seitenstreifen auch zum öffentlichen Straßenraum zählen, gilt die Beschränkung auch hier. Auf speziellen Parkplätzen dürfen Anhänger auch für einen längeren Zeitraum geparkt werden.