2.2.12-105
Wo dürfen Sie innerorts einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 t an Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 22.00 und 6.00 Uhr regelmäßig parken?
In Gewerbegebieten ist das Parken erlaubt. In reinen Wohngebieten darfst du nur auf entsprechend gekennzeichneten Flächen parken. In einem Sondergebiet, das der Erholung dient, darfst du einen solchen Hänger zu diesen Zeiten gar nicht parken.