Du darfst grundsätzlich nur überholen, wenn eine Gefährdung oder Behinderung ausgeschlossen ist. Aufgrund der Kurve kannst du nicht einschätzen, ob sich auf der fürs Überholen benötigten Strecke Gegenverkehr befindet. Taucht Gegenverkehr auf, kannst du nicht den vorgeschriebenen seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu den Radfahrern einhalten. Du darfst hier also nicht überholen.