Im alltäglichen Sprachgebrauch werden “Fahren ohne Fahrerlaubnis” und “Fahren ohne Führerschein” häufig synonym verwendet. Rechtlich gesehen, gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Im wesentlichen müssen 3 verschiedene Bedeutungen unterschieden werden.
Führerschein nicht dabei
Führerschein entzogen
Nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
Da beim Fahren ohne Fahrerlaubnis die Strafe deutlich höher ausfällt, als bei Fahren ohne Führerschein, ist es wichtig den genauen Unterschied zu kennen. Schließlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob du 10 € Bußgeld zahlen musst oder ob du eine Haftstrafe bekommst.
Fahren ohne Führerschein Was passiert jetzt?
Wenn du eigentlich einen Führerschein hast, ihn jedoch vergessen hast und deshalb ohne Führerschein fährst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. In Deutschland ist man nämlich verpflichtet, bei jeder Fahrt seinen Führerschein dabei zu haben und vorzeigen zu können. Das ist in § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt:
„Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen“
Gerätst du in eine Polizeikontrolle und kannst deinen Führerschein nicht vorzeigen, musst du ein Bußgeld von 10 € zahlen.
Fahren trotz Fahrverbot Das solltest du wissen!

Wer einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begeht, bekommt nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch sogenannte “Punkte in Flensburg”. Alle Verkehrsdelikte, die mit mindestens 2 Punkten geahndet werden, haben auch ein Fahrverbot zur Folge. Zu diesen Delikten zählen z. B. Drogen oder Alkohol am Steuer und grobe Geschwindigkeitsverstöße. Bei einem Fahrverbot musst du deinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Deine Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht, sie wird jedoch kurzzeitig ausgesetzt.
Solltest du jetzt ohne Führerschein fahren, drohen – gemäß § 21 Absatz 4 des Straßenverkehrsgesetzes – deutlich härtere Konsequenzen. Du bekommst eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Sogenannte Ersttäter können den Beginn ihres Fahrverbots verschieben und somit einen Zeitpunkt wählen, zudem der Führerschein nicht unbedingt benötigt wird. In Ausnahmefällen kann die Abgabe des Führerscheins jedoch durch eine höhere Geldstrafe verhindert werden. Das muss allerdings mithilfe eines Anwalts durchgesetzt werden und geht nur, wenn das Fahrverbot für dich existenzbedrohend wäre.
Fahren ohne Führerschein ist in diesem Fall kein Kavaliersdelikt. Der Vorfall wird als Verbrechen geahndet. Das bedeutet, du bist danach offiziell vorbestraft!
Strafen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist etwas ganz anderes als Fahren ohne Führerschein. Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist das Dokument, welches diese Berechtigung bescheinigt und in dem der genaue Umfang der Fahrerlaubnis – z. B. Motorrad oder Auto – vermerkt ist. Nur wer eine Fahrschule besucht und die Führerscheinprüfungen abgelegt hat, bekommt in Deutschland eine Fahrerlaubnis.
Bei einem Fahrverbot wird das Dokument entzogen, die allgemeine Fahrerlaubnis wird jedoch nur ausgesetzt. Wer 8 Punkte in Flensburg hat, bekommt die Fahrerlaubnis jedoch vollständig entzogen.
Frühestens nach 6 Monaten kann dann eine Neuerteilung beantragt werden. Voraussetzung dafür ist häufig eine medizinisch psychologische Untersuchung.
Wer nie eine Fahrerlaubnis erworben oder diese entzogen bekommen hat, darf selbstverständlich kein Kraftfahrzeug führen. Wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat. Diese wird laut § 21 StVG mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Das gilt auch, wenn man einen Schaltwagen mit einem Automatik-Führerschein fährt.
Anhänger fahren ohne Führerschein

Wer ein Auto mit Anhänger fahren möchte, benötigt mindestens die Fahrerlaubnisklasse B – also den normalen Pkw-Führerschein. Damit dürfen jedoch nur Anhänger mit maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden. Ist der Anhänger schwerer, darf die Fahrzeugkombination insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten. Andernfalls ist eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse notwendig.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch im Bezug auf Anhänger strafbar. Möchtest du ein Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3.500 kg und 4.250 kg fahren, reicht es aus, deine Fahrerlaubnis der Klasse B auf B96 erweitern zu lassen.
Benötigst du mehr Gewicht, brauchst du die Fahrerlaubnisklasse BE. Damit dürfen sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg haben.
Wer mit einem Anhänger fährt, ohne den passenden Führerschein zu haben, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich strafbar. Dieses Vergehen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Aber auch der Halter des Anhängers macht sich strafbar, wenn er das Fahren mit dem Anhänger zulässt oder gar anordnet. Er kann mit ebenso hohen Strafen wie der Fahrer belegt werden.
Wann ist fahren ohne Führerschein erlaubt?
Viele glauben, dass es auf Parkplätzen oder Feldwegen erlaubt sei, auch ohne Führerschein fahren zu üben. Das ist allerdings nicht korrekt. Auch wenn der Parkplatz z. B. zu einem Supermarkt gehört, gilt er als öffentlicher Raum, da er für jeden frei zugänglich ist. Nur auf Privatgrundstücken, die z. B. durch einen Zaun, eine Mauer, ein Tor oder eine Schranke klar vom öffentlichen Verkehrsraum abgegrenzt sind, ist Fahren ohne Führerschein erlaubt. Dazu muss der Besitzer des Grundstücks allerdings ausdrücklich zugestimmt haben.
Da die meisten Fahranfänger kein ausreichend großes Grundstück zur Verfügung haben, gibt es sogenannte Verkehrsübungsplätze. Dort kann man – gegen Bezahlung und im Beisein eines Führerscheinbesitzers – auch ohne eigene Fahrerlaubnis legal fahren üben.
Wer ohne Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf führerscheinfreie Fahrzeuge zurückgreifen. Viele denken hier zuerst an ein Mofa. Aber Achtung: Um ein Mofa zu fahren, benötigst du zwar keinen Führerschein, aber eine sogenannte Prüfbescheinigung. Dafür müssen 6 Theoriestunden á 90 Minuten und eine praktische Fahrstunde – ebenfalls á 90 Minuten – absolviert werden. Außerdem musst du zur Theorieprüfung antreten.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist also nur mit sehr wenigen Fahrzeugen tatsächlich legal. Dazu zählen Krankenfahrstühle und Mobilitätshilfen sowie einige Arbeitsmaschinen:
Diese Voraussetzungen müssen sie erfüllen:
-
- maximal 110 cm breit und 300 kg schwer
- zulässiges Gesamtgewicht maximal 500 kg
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 15 km/h
Elektrische Krankenfahrstühle sehen zum Teil aus wie kleine Autos. Sie dürfen z. B. Sitzplätze für bis zu 3 Personen, ein Dach und einen Kofferraum haben. Es gibt sogar Modelle mit Radio und Klimaanlage.
Für Mobilitätshilfen gelten die gleichen Gewichtsvorschriften wie für Krankenfahrstühle. Sie dürfen allerdings maximal 70 cm breit sein. Dafür ist eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erlaubt. Die Bauweise von Mobilitätshilfen lässt eindeutig erkennen, dass die Fahrzeuge kein Autoersatz sind, sondern lediglich eine Hilfe für körperlich beeinträchtigte Personen.
Einige Landwirtschafts- und Arbeitsmaschinen dürfen ohne Führerschein geführt werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h haben und ihre Bauart fest mit der Verrichtung einer Arbeit verbunden ist. Dazu können z. B. Stapler, Kehrmaschinen und Flurförderfahrzeuge zählen. Für den privaten Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr, eignen sie sich aber eher nicht.
Wer nie eine Fahrerlaubnis erlangt hat oder ihm diese entzogen wurde, darf kein Kraftfahrzeug führen. Anders als beim Fahren ohne Führerschein (Mitführen des Dokuments) zählt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat, die empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kfz im Straßenverkehr fährt, wird nach § 21 StVG mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt.
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