2. Finden Fahrstunden in NRW statt?
Aufgrund des Lockdowns dürfen leider ab dem 16.12.2020 bis vorerst einschließlich zum 31.01.2021 in NRW keine Fahrstunden stattfinden. Ausnahmeregelungen siehe unten* **
Bereits gebuchte Fahrstunden werden von uns storniert. Keine Sorge, dadurch entstehen für dich KEINE Kosten. Sollten zwischenzeitlich dennoch Kosten angezeigt werden, warte bitte 2 Tage, bevor du dich meldest – solange kann es dauern, bis das System die Kosten für die stornierte Stunde deinem 123fahrschule-Konto gutschreibt. Stornierung korrekt anzeigt.
WICHTIG: Du solltest gebuchte Fahrstunden NICHT selbst stornieren, da dann Serviceentgelte anfallen. Warte also bitte ab, dass wir deine bereits gebuchten Fahrstunden aus dem System nehmen.
Bitte frag darüber hinaus aktuell keine neuen Fahrstunden bei deinem/deiner Fahrlehrer*in an. Dein/e Fahrlehrer*in kommt auf dich zu, sobald du neue Termine für den Praxisunterricht vereinbaren kannst.
*Ausnahmeregelung 1 für Fahrstunden in NRW
Es gibt aktuell wieder eine Sonderregelung für Fahrstunden in NRW. Demnach sind Fahrstunden möglich, wenn der Führerschein für den Job unbedingt benötigt wird. Das ist bei dir der Fall? Dann gehst du so vor:
- Bitte deinen Arbeitgeber, dir eine Bescheinigung auszustellen, dass du den Führerschein für deine Arbeit notwendig ist. Achte unbedingt darauf, dass in Firmenstempel auf der Bescheinigung ist. Nur dann ist sie gültig.
- Schicke uns ein Foto der Bescheinigung per Telegram und kontaktiere dann deine/n Fahrlehrer*in um Fahrstunden zu vereinbaren.
- Zur deinen Fahrstunden bringst du dann immer die Bescheinigung im Original mit, damit ihr sie im Fall einer Kontrolle vorzeigen könnt.
Bitte beachte, dass sich die Verordnungslage jederzeit ändern kann. Wir behalten uns die Akzeptanz der Bescheinigung vor.
**Ausnahmeregelung 2 für Fahrstunden in NRW
In NRW dürfen wir unter besonderen Umständen weiter Fahrstunden anbieten. Das gilt ausdrücklich NUR für Schüler*innen, die bereits 15 Fahrstunden gefahren sind. Falls das bei dir der Fall ist, werden wir uns bei dir melden.
Während der Fahrstunden muss durchgehend von den Fahrschüler*innen und Fahrlehrer*innen mindestens eine FFP2-Maske getragen werden. Wichtig: Du bist selber dafür verantwortliche eine solche Maske zu deinen Fahrstunden mitzubringen. Wer nur eine Alltagsmaske/keine Maske trägt, kann – auch mit Attest – die Fahrstunde nicht wahrnehmen.
Solltest du unter die Ausnahmeregelung für Fahrstunden fallen, werden wir uns mit dir in Verbindung setzen. Bitte frag darüber hinaus aktuell keine neuen Fahrstunden bei deinem/deiner Fahrlehrer*in an. Dein/e Fahrlehrer*in kommt auf dich zu, sobald du Termine für den Praxisunterricht vereinbaren kannst.
Du kannst keine Fahrstunden nehmen, möchtest aber trotzdem am Ball bleiben?
Nimm an unserem Online-Theorieunterricht teil (nur für Schüler*innen aus NRW) und lerne regelmäßig mit unserer Theorie-App. Wir empfehlen täglich mindestens 20 Minuten mit dem Theorielernen in der App zu verbringen.
Du hast Freunde, die auch bald ihren Führerschein machen möchten? Am besten melden sie sich direkt an, gerade gibt es besonders günstige Angebote und auch sie können mit der Online-Theorie direkt durchstarten!
Du hast die Theorieprüfung schon bestanden? Um weiterhin im Thema drin zu bleiben, solltest du mit der Theorieapp trotzdem regelmäßig Fragen zu den Lektionen 5, 6 & 8 lernen. Somit bleiben dir, die für die Fahrstunden besonders wichtigen Themen, gut im Gedächtnis und erleichtern dir den Wiedereinstieg in die Praxis.