In den vergangenen Jahren sind vor allem durch die Entwicklung der E-Bikes wieder viel mehr Radfahrende unterwegs. Besonders im Sommer und auch jetzt noch im Herbst musst du als Autofahrer*in damit rechnen, häufiger Fahrrädern zu begegnen. Damit der Straßenverkehr für alle Teilnehmenden sicher bleibt, ist es sowohl für Autofahrende als auch für Fahrradfahrende wichtig, die genauen Verkehrsregeln für Radfahrer und Radfahrerinnen zu kennen. Unfälle sind für Radfahrende meist sehr schwerwiegend, deshalb sind sie auch rechtlich geschützt, da sie die “schwächeren Verkehrsteilnehmer” sind. Hier erfährst du, welche Verkehrsregeln für Radfahrer und Radfahrerinnen gelten.
Müssen Radfahrer*innen den Radweg benutzen?
Grundsätzlich ist es Radfahrenden freigestellt, ob sie auf der Straße fahren oder die für den Radverkehr freigegebenen Flächen benutzen möchten. Nur wenn das blaue, runde Verkehrszeichen mit einem weißen Fahrrad darauf auf einen Radweg hinweist, ist dieser benutzungspflichtig für Radfahrende. Das gilt auch für geteilte oder gemeinsame Geh- und Radwege. Sollte dieser jedoch nicht befahrbar sein, z. B. wegen Glasscherben, Dreck oder einer Baustelle, gilt diese Pflicht nicht. Auch wenn du als Radfahrer*in die Straße benutzen darfst, solltest du zu deiner eigenen Sicherheit immer davon absehen, wenn sich neben der Straße eine für Radfahrende freigegebene Fläche befindet, also z. B. ein Gehweg mit dem Zusatzschild “Radfahrer frei”.
Gibt es eine Helmpflicht für’s Fahrrad?
Eine Helmpflicht auf dem Fahrrad gibt es nicht. Radfahrenden steht es frei, zu entscheiden, ob sie einen Helm zu ihrer eigenen Sicherheit tragen möchten. Die Verkehrswacht spricht jedoch eine deutliche Empfehlung aus, einen Helm zu tragen, da Unfälle und Stürze sonst deutlich gefährlicher sind.
Welche Geschwindigkeitsvorschriften gelten für Radfahrende?
Wenn Radfahrende auf der Straße fahren, müssen sie sich auch an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Fahren sie also z. B. durch einen verkehrsberuhigten Bereich, gilt auch für sie: Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksicht auf Fußgänger*innen.
Auf welcher Straßenseite dürfen Radfahrende fahren?
Radfahrende haben keine freie Wahl was die Straßenseite angeht. Für sie gilt genauso wie für Autofahrende das Rechtsfahrgebot und zwar auf der Straße genauso wie auf dem Radweg, es sei denn, der Radweg ist für beide Richtungen freigegeben. Dann musst du dich innerhalb des Radweges natürlich auch rechts halten. Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 15 €. Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kann es ja nach Einzelfall deutlich teurer werden.
Wichtig:
Nach der neuen StVO-Novelle bist du als Autofahrer*in verpflichtet, einen seitlichen Mindestabstand zu Fahrrädern einzuhalten. Das sind 1,5 Meter innerorts und sogar 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Was gilt für Alkohol auf dem Fahrrad?
Du hast Alkohol getrunken und nimmst deshalb einfach das Rad statt das Auto? Keine gute Idee, denn Alkohol auf dem Fahrrad ist ebenfalls verboten. Wenn du einen Unfall verursachst, können schon 0,3 Promille strafbar sein. Wirst du mit 1,6 oder mehr Promille Alkohol im Blut erwischt, ist das ein Straftat, die empfindlich geahndet wird. Du musst mit einer Geldstrafe und einer MPU rechnen, außerdem kann dir auch der Führerschein entzogen werden.
Gibt es ein Fahrverbot für Radfahrer*innen?
Auch Radfahrende dürfen nicht überall entlang fahren. Fußgängerzonen und Fußwege dürfen sie genauso wenig befahren, wie Autofahrende. Eine Ausnahme gilt allerdings für Kinder. Unter 8 Jahren müssen sie sogar auf dem Fußweg bzw. dem Bürgersteig fahren, danach dürfen sie es sich noch bis zum Alter von 10 Jahren aussuchen.
Wie haben sich Radfahrende an der Ampel zu verhalten?
An einer roten Ampel müssen Radfahrende natürlich genauso anhalten und auf grün warten, wie auch die Autofahrende. Ein Ausnahme gilt nur bei einem Grünpfeilschild. Das gibt es mittlerweile auch speziell für Radfahrende. Auch wenn es viele Autofahrende ärgert, ist es mit dem Fahrrad aber grundsätzlich erlaubt, an einer roten Ampel seitlich an den Autos vorbei bis ganz nach vorne zu fahren. Dabei muss man jedoch besonders vorsichtig sein.
Wichtig:
Überfährt man mit dem Fahrrad eine rote Ampel, kann 1 Punkt in Flensburg und – je nachdem, wie lange die Ampel schon rot war – ein Strafe von bis zu 100 € fällig werden. Bei Gefährdung können es sogar bis zu 160 € und eine Probezeitverlängerung sein. Kommt es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung drohen bis zu 180 €.
Darf man beim Radfahren telefonieren?
Auch das Telefonieren auf dem Fahrrad ist verboten, wenn das Handy dafür in der Hand gehalten wird. Das lenkt nicht nur ab, sondern ist auch sehr gefährlich, da nicht beide Hände am Lenker sind. Wer es trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld von 25 € rechnen.