Bereits im Herbst haben wir euch über die bevorstehende Novelle der StVO informiert. Damit sollten einige neue Verkehrsschilder und auch Bußgelder kommen. Vergangenen Monat – am 14.02.2020 – hat der Bundesrat den Vorschlägen von Verkehrsminister Andreas Scheuer zugestimmt. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nun daran, alle Änderungen schnellstmöglich umzusetzen. Viele Änderungen findest du bereits in unserem Blogbeitrag aus dem Herbst “Neue Verkehrsschilder und -regeln, die du unbedingt kennen musst”. Wir fassen die wichtigsten Änderungen hier noch einmal zusammen und informieren dich darüber, was sich außerdem ändert.
Härtere Strafen für das Blockieren von Rettungsgassen
Wer keine Rettungsgasse bildet und damit automatisch Einsatzkräfte in ihrer Arbeit behindert, wurde bisher mit 200 € Bußgeld und 2 Punkten in Flensburg bestraft. Mit der StVO-Novelle kommt künftig noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu. Außerdem gibt es nun auch klare Strafen dafür, die Rettungsgasse zu nutzen, um schneller voran zu kommen. Immer wieder fahren Leute durch die freigewordene Gasse hindurch oder hängen sich an Rettungswagen an. Hierfür wird ein Bußgeld von mindesten 240 € bis 320 € fällig sowie 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Temposünder zahlen bald mehr
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden durch die StVO-Änderungen 2020 ebenfalls erhöht. In der Tabelle seht ihr eine genaue Übersicht der Preise für zu schnelles Fahren. Außerdem gibt es auch schneller ein Fahrverbot, nämlich bereits ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts und zwar für alle Fahrzeuge, also Motorräder und Pkw genauso wie z. B. Lkws. Bisher wurde ein Fahrverbot erst ab 31 km/h innerorts (für schwere Fahrzeuge bereits ab 26 km/h) und ab 41 km/h außerorts verhängt.
Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitung nach StVO-Novelle
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld/Punkte innerorts | Bußgeld/ Punkte außerorts | Fahrverbot innerorts | Fahrverbot außerorts |
bis 10 km/h | 30 € | 20 € | – | – |
11-15 km/h | 50 € | 40 € | – | – |
16-20 km/h | 70 € | 60 € | – | – |
21-25 km/h | 80 €/1 Punkt | 70 €/1 Punkt | 1 Monat | – |
26-30 km/h | 100 €/1 Punkt | 80 €/1 Punkt | 1 Monat | 1 Monat |
31-40 km/h | 160 €/2 Punkte | 120 €/1 Punkt | 1 Monat | 1 Monat |
41-50 km/h | 200 €/ 2 Punkte | 160 €/2 Punkte | 1 Monat | 1 Monat |
51-60 km/h | 280 €/ 2 Punkte | 240 €/ 2 Punkte | 2 Monate | 1 Monat |
Quelle: ADAC
Halten und Parken: Hier kann es jetzt teuer werden
Das Halten in zweiter Reihe, um z. B. kurz etwas auszuladen, war bisher schon nicht erlaubt, wurde aber meistens toleriert. Das soll sich ebenfalls durch die neue StVO 2020 ändern. Bisher kostete das Halten in zweiter Reihe 15 €, für Parken wurden 20 € Bußgeld berechnet. Nun werden es aber ganze 55 € Bußgeld für das Halten. Wer in zweiter Reihe Parkt oder beim Halten andere behindert, muss sogar 70 € zahlen und bekommt außerdem 1 Punkt in Flensburg.
Mit der neuen StVO wird das Parken auf Geh- und Radwegen im gleichen Umfang erhöht und kostet nun 55 € Strafe, mit zusätzlicher Behinderung 70 € und ebenfalls 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Wer vor einer Kreuzung parken möchte, muss seit neuestem auch andere Regeln beachten. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand hat sich von den bisherigen 5 Metern auf 8 Meter erhöht. Das gilt allerdings nur dann, wenn ein Radweg an der Straße entlang führt.
Was sich mit der StVO-Novelle außerdem ändert
Mit der StVO-Novelle kommen auch viele neue Verkehrsschilder, die nun nach und nach aufgestellt werden sollen. Diese haben wir euch bereits in unserem Blogbeitrag aus dem Herbst erklärt. Viele dieser Schilder, aber auch allgemeine neue Regeln, die mit den Änderungen der StVO 2020 auf uns zukommen, sollen den Verkehr für Radfahrende sicherer machen. Sie dürfen z. B. nur noch mit einem Mindestseitenabstand von 1,5 Metern überholt werden.
Eine weitere Änderung zum Schutz von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden betrifft vor allem Lkw-Fahrer*innen bzw. Fahrende von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Beim Rechtsabbiegen in einer geschlossenen Ortschaft müssen diese nun nämlich in Schrittgeschwindigkeit fahren, um Radfahrende und zu Fuß Gehende zu schützen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 70 € sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.