Den meisten Autofahrenden wird es wohl irgendwann im Leben passieren: Ein Bußgeldbescheid flattert ins Haus und damit vielleicht auch ein Punkt im Verkehrseignungsregister. Ein einzelner Punkt macht noch nicht viel aus, aber wie viele Punkte darf man in Flensburg haben, bis die Fahrerlaubnis entzogen wird und wann verfallen die Punkte in Flensburg wieder? Wir klären auf!
Früher galt die Regelung: Bei 18 Punkten ist der Führerschein weg. Seit der Reform im Mai 2014 hat sich die Bestrafung von Verkehrssünder*innen jedoch grundlegend geändert. Seitdem kommt es schon bei 8 Punkten im Verkehrseignungsregister zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Aber Achtung: Ein Fahrverbot ist nicht das Gleiche wie ein Führerscheinentzug! Bei Fahrverboten muss man nur vorübergehend – in der Regel 1-3 Monate – den Führerschein abgeben. Sie werden bei einmaligen Vergehen verhängt. Nach Ablauf der Zeit erhält der/die Verkehrssünder*in den Führerschein automatisch zurück.
Ein Führerscheinentzug dauert hingegen mindestens ein halbes Jahr. Ist diese Sperrfrist abgelaufen, muss der Führerschein neu beantragt werden. Dafür werden jedoch häufig zusätzliche Auflagen – beispielsweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – festgelegt.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg bestehen?
Wer einen Eintrag im Verkehrseignungsregister bekommen hat, fragt sich meist, wann die Punkte in Flensburg gelöscht werden. Seit der Reform im Jahr 2014 ist die Verjährung der Punkte deutlich einfacher geregelt. Wann die Punkte abgebaut werden, ist nun nämlich unabhängig davon, ob man weitere Punkte erhält oder nicht. Aber wann erlöschen die Punkte in Flensburg denn nun? Das zeigt folgende Übersicht:
Eintrag im Verkehrseignungsregister | Wann verjähren die Punkte in Flensburg? |
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | Verjährung nach 2,5 Jahren |
Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit 2 Punkten | Verjährung nach 5 Jahren |
Straftat mit 3 Punkten | Verjährung nach 10 Jahren |
Welche Vergehen werden im Verkehrseignungsregister eingetragen?
Nicht jede Ordnungswidrigkeit, die du im Straßenverkehr begehst, wird gleich als Punkt eingetragen. Lediglich bei den folgenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung musst du mit Punkten rechnen:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten, die ein Bußgeld von mindesten 60 € nach sich ziehen
- alle Ordnungswidrigkeiten, die gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ein Fahrverbot bewirken
- jede Art von Verkehrsstraftaten
Wie viele Punkte in Flensburg kann man sammeln?
Wer 1 bis 3 Punkte im Verkehrseignungsregister hat, wird lediglich vorgemerkt. Das zieht – bis auf das reguläre Bußgeld – keine weiteren Konsequenzen nach sich.
Wer 4 oder 5 Punkte gesammelt hat, bekommt eine kostenpflichtige Ermahnung zugeschickt. Kostenpflichtig bedeutet in diesem Fall, dass zusätzlich zum Bußgeld eine Verwaltungsgebühr für die Erinnerung an den Punktestand fällig wird. Zeitgleich wird der/die Fahrer*in darauf hingewiesen, dass er oder sie freiwillig an einem Seminar teilnehmen kann, um Punkte abzubauen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur einmal in 5 Jahren, es kann nur ein Punkt abgebaut werden und die Seminarkosten müssen selbst übernommen werden.
Wer bereits 6 oder 7 Punkte eingetragen hat, bekommt schließlich eine Verwarnung. Ein Abbau von Punkten durch ein freiwilliges Seminar ist nun nicht mehr möglich. Beim Erreichen eines Punktestands von mindesten 8 Punkten, verliert man den Führerschein. Bei schweren Verkehrsstraftaten – wie z. B. Trunkenheitsfahrten oder Fahrerflucht – kann der Führerschein auch schon bei weniger Punkten entzogen werden.
Wie viele Punkte in Flensburg habe ich?
Wer unsicher ist, wie viele Punkte er bereits im Verkehrseignungsregister gesammelt hat, kann seinen Punktestand jederzeit selbst beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA) abfragen. Dafür gibt es 2 Möglichkeiten. Falls du einen nach dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweis hast, kannst du deine Punkte mithilfe eines Kartenlesegeräts ganz einfach online abfragen.
Alle anderen wenden sich in einem formlosen Schreiben an das KBA. In dem Brief stellst du die Frage: “Wie viele Punkte habe ich im Verkehrseignungsregister?”. Natürlich darf eine solche Information nur an dich persönlich rausgegeben werden. Daher musst du eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses mitschicken.